Eigentlich ist es ganz einfach: Wer permanent beweisen muss, dass er krank ist, kann nicht gesunden. Wer sich verstecken und selbst beschneiden muss, kann sich persönlich und beruflich nicht weiter entwickeln und entfalten. Beides (gesünder werden und beruflicher Fortschritt) wäre an sich gesellschaftlich erwünscht, aber eben doch nicht zu sehr, denn Betroffenen wird ein schier unmöglicher Spagat abverlangt:
Letztlich müssen die betroffenen Personen im Rahmen ihrer Identitätsarbeit einen Mittelweg finden. Sie müssen sich als angemessen «behindert» darstellen, um den Erwartungen der IV-Stellen gerecht zu werden und in der Öffentlichkeit nicht als «Schmarotzer» wahrgenommen zu werden. Zugleich dürfen sie als nicht zu beeinträchtigt erscheinen, damit sie in sozialen Interaktionen am Arbeitsplatz und darüber hinaus als «normal» wahrgenommen und adressiert werden.
Benedikt Hassler: Ambivalenz der Wiedereingliederung – Betriebliche und sozialstaatliche Integrationsmassnahmen aus der Sicht gesundheitlich beeinträchtigter Personen (2021)
Diesem künstlichen Bild von «genügend krank», aber an anderer Stelle dann doch wieder nicht «zu krank» zu entsprechen, wird besonders von Menschen mit einer unsichtbaren/psychischen Erkrankung erwartet. Es ist eine komplett sinnlose Ressourcenverschwendung, deren einziger Zweck darin besteht, dass «Gesunde» sich nicht mit der komplexen und teils auch widersprüchlichen Realität von psychischer Krankheit auseinandersetzen müssen. Es verunmöglicht auch eine ganz zentrale Aufgabe, die Menschen mit einer chronischen psychischen Beeinträchtigung bewältigen müssen: ihre aufgrund der Erkrankung veränderte Leistungsfähigkeit zu akzeptieren und gegebenenfalls trotz und mit der Erkrankung einen Platz in der Arbeitswelt zu finden. Was sie können und was sie nicht (mehr) können, ist dabei sehr individuell und ganz sicher nicht deckungleich mit der Vorstellung von Hansli Müller, wie eine «richtige» psychische Krankheit auszusehen habe.
Oftmals übernehmen Betroffene jedoch die – von Gesunden – entworfene Vorstellung von Rehabilitation, welche auf der primitiven Vorstellung eines kaputten Autos basiert, das in der (geschützten) Werkstatt wieder repariert und/oder wie ein bockiges Rennpferd trainiert wird und dann wieder tadellos läuft. Zwar können durch Training, Therapie, Medikamente usw. durchaus gewisse Verbesserungen erzielt werden, wenn aber die bisherige Integrationspraxis tatsächlich so hervorragend funktionieren würde, würden bei psychisch kranken Versicherten nicht 75% der IV-Eingliederungsmassnahmen fehlschlagen. Natürlich hätten Arbeitgeber gerne vollkommen gesunde Mitarbeitende, die tadellos funktionieren. Auch die Betroffenen selbst würden sehr gerne (wieder) tadellos funktionieren. Aber die Realität sieht halt leider oft anders aus.
IV-Stelle sucht Ärzt·in «mit kriminalistischen Flair»
An einer nicht existierenden Vorstellung von «Realität» festzuhalten, bindet nicht nur Energie der Betroffenen, es erfordert auch enorm aufwendige Abklärungs-/Gutachten- und Gerichtsverfahren, wo es bei unsichtbar/psychisch kranken Versicherten in teils wirklich absurder Weise oft nur noch darum geht, die kleinsten Anzeichen von Ressourcen ausfindig zu machen, um damit alle krankheitsbedingten Einschränkungen als «unglaubwürdig» abtun zu können. Die IV-Stelle St. Gallen sucht aktuell beispielsweise einen Arzt oder eine Ärztin «mit kriminalistischen Flair» [sic!], der oder die im Vollzeitpensum ausschliesslich «Verdachtsfälle auf nicht zielkonforme Leistungen» abklären soll. Zum Aufgabenbereich gehört unter anderem das «Sichten und beurteilen von Ermittlungsergebnissen (Observationsbeweise oder Erkenntnisse aus Open-Source-Quellen)». Mit den «Open-Source-Quellen» wären wir dann wieder beim bereits früher angesprochenen Thema, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung in der Öffentlichkeit und auch im Internet komplett unsichtbar sein müssen.
Nachdem ich das Inserat entdeckt hatte, twitterte ich dazu:
20min hat das Thema unter dem Titel «SVA St. Gallen sucht einen Arzt mit «kriminalistischem Flair» aufgegriffen und schreibt:
Ein Stelleninserat der SVA St. Gallen sorgt auf Social Media für Diskussionen. (…) Unter einem Twitter-Post zeigen sich diverse Nutzer und Nutzerinnen fassungslos.
Obwohl sich der Artikel explizit auf meinen Tweet bezieht, wird mein Tweet weder zitiert noch verlinkt, noch wurde ich von 20min für ein Statement angefragt. Wer aber prominent Stellung beziehen darf, ist der St. Galler Nationalrat Mike Egger. Sie erinnern sich? Der SVP-Jungpolitiker, der seine Karriere mit dem privaten Betrieb einer Missbrauchshotline startete? Ich schrieb gerade kürzlich darüber, wie Leute wie Egger das öffentliche Bild prägen, während Betroffene unsichtbar bleiben (müssen). Auch im 20min-Artikel kommen weder Betroffene noch Vertreter·innen von Behindertenorganisationen zu Wort. Stattdessen implizieren der SVP-Politiker Egger («Mit diesen Massnahmen hilft man Menschen mit richtigen Beschwerden») wie auch der Medienverantwortliche der SVA St. Gallen («Wir wollen zeigen, dass richtig hingeschaut wird und die Leistungen zu den richtigen Personen kommen, die wirklich einen Anspruch darauf haben»), dass eine hochgradig misstrauische IV-Maschinerie ganz im Sinne der «richtigen» Behinderten sei.
Rollstuhlfahrer·innen-Vergleich die 327.ste. (Ja, sorry, aber es gibt einfach so viele Beispiele!)
Unter «richtigen» Behinderten verstehen die beiden Herren vermutlich Rollstuhlfahrerinnen, die problemlos öffentlich kundtun können, dass sie gleich in zwei Disziplinen 40 Stunden pro Woche für Olympia trainieren, weil es halt einfach bewundernswert ist, wie sie mit ihrem Schicksal umgehen:
Resultatunabhängig hat der regelmässige Sport ihre Lebensqualität erhöht, es geht ihr heute wieder viel besser. «Ich konnte vorher nicht mehr alleine essen, und meine Hände nicht mehr kontrollieren», sagt sie ruhig. Dass sie sehr schnell müde wird und pro Tag zwischen 12 und 15 Stunden schlafen muss, akzeptiert sie. Man merkt: Sie fragt sich nicht dauernd, weshalb es nun genau sie getroffen habe. «Oh mein Gott, nein», sagt sie, erneut mit einem herzhaften Lachen: «Ich bin ein fröhlicher Mensch und sehr positiv.»
Szenenwechsel. Eine Blickschlagzeile von 2011:

Aus dem Artikel:
Ich boxe gegen meine Bulimie», sagt Aniya Seki. «Das Boxen gibt mir Halt. Die Kliniken haben mir im Kampf gegen meine Krankheit nicht geholfen.
und:
18-mal Kotzen am Tag ist anstrengender als Spitzensport. Wenn ich einen Absturztag habe, kann ich nicht trainieren. Ich kann an einem Tag nicht erbrechen und trainieren.
Im Prinzip steht in beiden Artikeln dasselbe; eine junge Frau mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung treibt erfolgreich Spitzensport und dies hilft ihr auch gesundheitlich. Im Artikel über die Rollstuhlsportlerin wird allerdings gar nicht erwähnt, dass sie eine IV-Rente bezieht, während dies im Artikel über die psychisch erkrankte Sportlerin das zentrale Thema ist. Der Blick legte an folgenden Tag sogar nochmals nach und fragte seine Leserschaft: Ist eine IV-Rente wegen Bulimie denkbar?

Wie wäre die Umfrage wohl ausgefallen, wenn gefragt worden wäre, ob einer erfolgreichen Rollstuhlsporlerin eine IV-Rente zusteht? Interessanterweise stellen die Medien diese Frage aber nie. Und im seltenen Fall, wo eine IV-Stelle bei einer Rollstuhlsportlerin tatsächlich aufgrund ihrer sportlichen Aktivität die IV-Rente reduzieren will, heisst die Schlagzeile dazu selbstverständlich nicht wie bei Seki: «Erfolgreiche Rollstuhlsportlerin kassiert IV-Rente». Die Appenzeller Zeitung fragt in völliger Unkenntnis der gesetzlichen Grundlagen sogar naiv «ob durch die Unterstützung einer erfolgreichen Sportlerin nicht das Image der IV aufgebessert werden könne?»
Weil dafür ist die «Behindertenversicherung» doch da? Um «richtigen Behinderten» zu unterstützen? Die machen es doch so gut mit ihren «Behindertensport». In dieser vermeintlichen «Bewunderung» liegt eine Abwertung, die möglicherweise die unterschiedliche Bewertung von sportlichen Aktivitäten von Menschen mit einer körperlichen und einer psychischen Beeinträchtigung erklärt. «Behindertensport» ist aus Sicht von Nichtbehinderten oft nicht «richtiger» Sport. Nichtbehinderte sind nicht selten der Meinung, dass es im Behindertensport nicht «ums Gewinnen» gehe, sondern ums «Dabeisein». Und zudem ist es doch auch «total inspirierend», wie diese (körperlich) Behinderten ihr tragisches Schicksal meistern. (Siehe dazu auch: Inspiration Porn: «We’re not here for your inspiration»). Kurz: Es wird nicht in erster Linie die sportliche Spitzenleistung bewundert, sondern die sportliche Leistung trotz Behinderung, die dann aber eben doch keine «richtige» Leistung ist, weil sonst wäre sie auch IV-relevant.
Komplett anders ist die Wahrnehmung hingegen, wenn jemand wie Seki mit einer nicht sichtbaren Beeinträchtigung im Nichtbehindertensport Erfolge erzielt. Dann ist es nicht bewundernswert, dass sie trotz ihrer Erkrankung erfolgreich ist, sondern es ist ein klarer Hinweis darauf, dass sie gar nicht «richtig» psychisch krank ist, denn sonst könnte sie ja nicht gegen «Gesunde» gewinnen.
Genau diese Schlussfolgerung wurde auch im BGE 8C_349/2015 gezogen. Einige Auszüge:
Der IV-Stelle waren im August 2009 sowie im November 2010 anonyme Hinweise zugestellt worden, wonach A.__ auf hohem Niveau Golf spiele (Handicap 4), sich bei jeder Witterung mehrere Stunden auf dem Golfplatz aufhalte, an diversen Golfturnieren in der ganzen Schweiz teilnehme und 2010 Clubmeister geworden sei.
(…)
Insgesamt ist somit der klaren Aussage des psychiatrischen Experten, wonach die Ausübung des Golfspiels bei Vorliegen einer mittelgradigen depressiven Episode möglich, die vom Versicherten erbrachten Höchstleistungen im Golfsport unter solchen Umständen jedoch als nicht möglich zu bezeichnen sind, nichts anzufügen.
(…)
Daran ändert auch die ärztliche Einschätzung nichts, dass das Golfspielen grundsätzlich gut für seine Gesundheit sei. Denn einerseits verfügten diese Ärzte über keine Kenntnisse des tatsächlichen Ausmasses seiner golferischen Betätigung; andererseits ist massgebend, dass der Versicherte gestützt auf die Schadenminderungspflicht gehalten gewesen wäre, dieses Potential an Aktivität in erwerblicher Hinsicht zu nutzen, anstatt es im Rahmen einer Freizeitbeschäftigung einzusetzen.
Hätte das Gericht gleich entschieden, wenn der Versicherte Rollstuhlgolf gespielt hätte? Die Frage ist eigentlich müssig, denn: Wie wahrscheinlich ist es, über einen golfspielenden Rollstuhlfahrer anonyme Hinweise bei der IV eingehen?
Öffentlicher Applaus und Unterstützung für die einen…
Es geht mir bei meinen Vergleichen nicht darum, verschiedene Arten von Einschränkungen gegeneinander auszuspielen oder darüber zu urteilen, wem eine IV-Rente zustehen sollte und wem nicht. Aber die massiv unterschiedlichen Massstäbe, die sowohl von der Öffentlichkeit als auch sozialversicherungsrechtlich bei der Beurteilung von sichtbaren und unsichtbaren Beeinträchtigungen angelegt werden, basieren stark auf (negativen wie positiven) Vorurteilen. Sie sind entgegen jeder juristischen Abhandlung alles andere als «objektiv». Die oben erwähnte Rollstuhlsportlerin kann das Ausmass ihrer Fatigue auch nicht beweisen, man sieht es auf keinem MRI, man «glaubt» es ihr einfach. Hätte sie hingegen eine unsichtbare Erkrankung, würde sie mit 40 Trainingsstunden pro Woche wegen Sozialversicherungsbetrug angeklagt.
Die unterschiedliche Glaubwürdigkeit, die man Versicherten (und oft auch ihren behandelnden Ärzt·innen) je nach Art der Beeinträchtigung zugesteht, ist nicht nur hochgradig diskriminierend, die unterschiedliche Bewertung verschiedener Behinderungsformen und welches Verhalten von den jeweiligen Betroffenen erwartet, belohnt oder sanktioniert wird, hat einen massiven Einfluss auf ihre Lebensgestaltung und damit auch ihre berufliche Möglichkeiten.
In einem früheren Artikel zitierte ich den Rollstuhlfahrer Jahn Graf, der letzten August im Migros Magazin über seine Moderation der Paralympics im Schweizer Fernsehen sprach:
Ich wünsche mir, dass ich meine selbständige Tätigkeit als Moderator so weit ausbauen kann, dass ich mindestens auf einen Teil meiner staatlichen Unterstützung durch IV und Ergänzungsleistungen verzichten kann.
Nach den Sommerspielen moderierte Graf kürzlich auch die Paralympischen Winterspiele. Eine Journalistin kommentierte in der Sonntagszeitung:
Am Mittwoch war Nik Hartmann zu Gast im «Para-Graf». Der Fernsehmann ist der Ansicht, Graf sollte auch Sendungen bekommen, in denen es nicht nur um Behinderung geht: «Du müsstest eigentlich die ‹Tagesschau› moderieren – ich setze mich dafür ein.»
Für die «Tagesschau» wird es nicht reichen, aber das ist in diesem Fall nicht schlimm: Hartmann ist Mitverantwortlicher für sämtliche Eigenproduktionen bei CH Media und entwickelt neue Formate. Da dürfte sich etwas Passendes schon finden lassen. Hoffen wir jedenfalls für Jahn Graf. Und nehmen Sie, Nik Hartmann, beim Wort!
«Nik Hartmann, wir nehmen Sie beim Wort!», Sonntagszeitung, 13.3.2022
Auch wenn das etwas gönnerhaft wirkt, muss sich Graf zumindest nicht damit herumschlagen, das man ihn aufgrund seiner gezeigten Leistung der «Scheininvalidität» verdächtigt. Er muss sich und seine Fähigkeiten nicht verstecken, er kann sich öffentlich ausprobieren und seine beruflichen Ambitionen stossen bei möglichen Förderern auf offene Ohren.
Erzwungene Unsichtbarkeit und Sanktionen für die anderen
Menschen, die aus psychischen Gründen eine IV-Rente beziehen, können ihre Fähigkeiten nicht öffentlich zeigen. Sie müssen viel Energie dafür aufwenden, sich selbst zu beschneiden und unsichtbar zu bleiben, um ja nicht den Verdacht zu erwecken, «nicht wirklich» krank zu sein. All die Energie, die seitens der IV darin fliesst, Menschen mit einer psychischen Erkrankung nachzuweisen, dass sie nur Betrüger sind und die psychisch Kranke dann wiederum aufwenden müssen um zu beweisen, dass sie keine Betrüger sind, ist komplett sinnlos verschwendete Energie. Es ist absurd, dass Versicherte mit einer IV-Rente in einer geschützten Umgebung im Vollpensum arbeiten können, während jegliche Tätigkeit, wo keine Arbeitsagogin daneben steht, sofort als «verdächtig» gilt.
Es wäre soviel sinnvoller, wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen die Energie, die ihnen krankheitsbedingt oft nur begrenzt zur Verfügung steht, genau so frei und öffentlich nutzen könnten, wie dies Menschen mit einer sichbaren Körperbehinderung zugestanden wird. Jahn Graf hat seinem Moderationsjob beim Schweizer Fernsehen bekommen, weil er mit seinem YouTube-Kanal öffentlich sichtbar war. Wer schwere gesundheitliche Einschränkungen und dadurch oft auch grosse Lücken im Lebenlauf hat, kommt in der Regel in einem konventionellen Bewerbungsverfahren nicht weit. Wer seine Fähigkeiten aber öffentlich präsentieren kann, findet möglicherweise genau dadurch eine Nische, wo er oder sie sich beruflich verwirklichen kann. Dass Menschen mit unsichtbaren/psychischen Erkrankungen diese Chance wegen einer bünzligen Vorstellung von «richtiger Behinderung» und überbordender Missbrauchsparanoia verwehrt wird, ist nicht nur bösartig, sondern auch sehr dumm.