Call me Cassandra

In der aktuellen Ausgabe des Strassenmagazins «Surprise» beschreibe ich in meiner Kolumne (siehe unten) wie sich der Baselbieter SVP-Landrat Peter Riebli bei seiner – erfolgreichen – Forderung nach radikalen Kürzungen in der Sozialhilfe auf eine realitätsferne SECO-Studie über «Arbeitsanreize» bezog. Ich prophezeite, dass Rieblis Forderung schweizweit für Inspiration sorgen würde.

Genau das geschieht nun. Eine Arbeitsgruppe der SVP will die Sozialhilfe radikal reformieren zerschlagen. Der Tagesanzeiger schrieb am 19.6.2018:

Vorbild ist Baselland, wo das Parlament im Frühling 2018 eine Motion von Landrat Riebli überwiesen hat. Riebli, der auch Gemeindepräsident von Buckten ist, will den Grundbedarf in der Sozialhilfe – der Teil, der für Ausgaben wie Essen, Kleider und Hygiene gedacht ist – um 30 Prozent senken. (…)

Er hofft, dass andere Kantone nachziehen, dass eine «Wellenbewegung» entsteht. Peter Riebli fühlt sich bestätigt von einer Studie, welche die Universität Luzern im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft erstellt und im Februar 2018 publiziert hat.

Man lese ganz genau:

Das Ziel der Gruppe ist es, die Leistungen der Sozialhilfe zu senken und den Gemeinden mehr Spielraum zu geben beim Auszahlen der Leistungen.

Und:

Unter 25-Jährige sollten keine Sozialhilfe mehr bekommen. Wenn sie gesund sind, können sie arbeiten. Über 55-Jährige hingegen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind, dürfen von den Behörden nicht mehr schikaniert werden.

Da die SVP auch die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) kündigen will, geht es hier darum, ein Willkürsystem (genannt «Spielraum») zu installieren, so dass «selbstverschuldete» Arme (was auch immer das dann heisst) von den Behörden offenbar durchaus «schikaniert» werden können und sollen.

Einfach mal als kleiner Reminder: Die SVP verwendete bereits 2015 in ihrem Positionspapier «Missbrauch und ausufernde Sozialindustrie stoppen» mehrere Male das Wort «arbeitsscheu». Die Wortwahl ist bei der SVP nie Zufall, sondern stets sehr genau kalkuliert. Ein bisschen Provokation, ein bisschen Grenzüberschreitung und Stück für Stück verschiebt sich nicht nur die Grenze des Sag- sondern auch die des Machbaren:

Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ im nationalsozialistischen Deutschen Reich wurden im April und im Juni 1938 bei zwei Verhaftungswellen mehr als 10.000 Männer als sogenannte Asoziale in Konzentrationslager verschleppt.

Nach Himmlers Plan vom 26. Januar 1938 sollte zunächst ein „einmaliger, umfassender und überraschender Zugriff“ auf die „Arbeitsscheuen“ erfolgen. Dies seien Männer im arbeitsfähigen Alter, die zweimal einen ihnen angebotenen Arbeitsplatz abgelehnt oder nach kurzer Zeit aufgegeben hätten. Mit der Durchführung dieser Aktion wurde die Gestapo beauftragt, die die nötigen Informationen im Zusammenwirken mit den Arbeitsämtern besorgte.

Quelle: Wikipedia

Dass der Umbau der Sozialhilfe einst mit der willfährigen Unterstützung von Ökonomen geschehen wird, die dem Ganzen die «wissenschaftliche» Rechtfertigung verleihen, habe ich bereits 2013 im Artikel «Diffamierung. Diskreditierung. Diskriminierung.» vorausgesagt:

Das ist dann der Punkt, wo Ökonomen – natürlich – sehr sachlich die «falschen Anreizen» hervorheben, die die Betroffenen vom Arbeiten abhalten. Und darum müsste man die betreffende Sozialleistung eben kürzen. Damit sich «Arbeit lohnt». Auch das kennen wir bereits von der IV.

Der Autor der oben erwähnten SECO-Studie über «Arbeitsanreize in der sozialen Sicherheit», Christoph Schaltegger, sagt im Tagi-Interview («Man soll junge Sozialhilfebezüger anders behandeln als alte») auf die Frage, ob es in störe, dass sich Politiker vom rechten Rand auf ihn berufen:

Es geht mir um die Sache. Ich kann die Leute, die sich auf meine Studien berufen, nicht einer Gewissensprüfung unterziehen und würde dies auch gar nicht wollen. Also: Nein, es stört mich nicht.

Here we go.

Es gibt in der Geschichte – und auch in der Gegenwart – unzählige Beispiele, wo die Installierung oder Aufrechterhaltung einer ungerechten und diskriminierenden Praxis gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen (z.B. Rassismus) mit angeblich «neutralen», weil ja «wissenschaftlichen» Thesen gerechtfertigt wurde. Das funktioniert offenbar nach wie vor hervorragend.

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Meine Surprise-Kolumne (geschrieben vor drei Wochen):

Theorie und Praxis

raheleisenring
Illustration: Rahel Eisenring

Kennen sie den schon? Kommen drei Ökonomen in eine Bar… Äh nein, falscher Text. Erstellen drei Ökonomen im Auftrag des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) eine Studie über «Arbeitsanreize in der sozialen Sicherheit» und schreiben gleich zu Beginn:

Damit eine Beschäftigung zustande kommt, braucht es zusätzlich zu einem bestehenden Arbeitsangebot auch die dazu passende Arbeitsstelle sowie ein Matching von Arbeitsangebot und -nachfrage. In dieser Studie wird implizit davon ausgegangen, dass eine passende Nachfrage sowie ein funktionierendes Matching vorhanden sind.

Wenn dieses Theoriemodell der Wirklichkeit entspräche, bräuchte es eigentlich gar keine Sozialwerke, weil demnach auch für einen ungelernten 59-jährigen ehemaligen Fabrikarbeiter mit Alkoholproblem und Krebs im Endstadium eine Arbeitsstelle existiert, wo er seine Fähigkeiten einbringen und ein existenzsicherndes Einkommen erzielen kann. Unter der Prämisse, dass jedes Individuum seine Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt existenzsichernd verkaufen kann, deklinieren die Autoren dann auch 1001 Varianten der These «Sozialleistungen hemmen die Arbeitsaufnahme und müssen deshalb gesenkt werden» durch.

Auf diese Kernaussage der Studie berief sich kürzlich auch der SVP-Politiker Peter Riebli, der im Baselbieter Landrat eine Kürzung der Sozialhilfe um 30 Prozent forderte und damit nicht nur Erfolg hatte, sondern schweizweit für Aufsehen – und vermutlich auch Inspiration – sorgte. Höhere Unterstützungsbeiträge sollen künftig nur noch jene Personen erhalten, die sich genügend «integrationswillig» zeigen. Da neben dem Integrationswillen vor allem auch Integrationsfähigkeit vorhanden sein muss, dürfte die Abgrenzung zwischen «nicht wollen« und «nicht können» – beispielsweise bei Sozialhilfebezügerinnen mit psychischen Problemen – in der Praxis einige Probleme mit sich bringen. Und die Betroffenen einer höheren Willkür aussetzen.

Laut den Verfassern der SECO-Studie stellen gesundheitliche Einschränkungen allerdings sowieso kein Integrationshindernis dar. Sie berufen sich dabei wiederholt auf eine weitere Ökonomin: Die HSG-Professorin Monika Bütler hatte in einer 2007 vom liberalen Think Tank Avenir Suisse in Auftrag gegebenen Analyse zur Invalidenversicherung geschrieben, dass es sich finanziell zu sehr «lohne», krank oder behindert zu sein. Die einfachste Motivation, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, läge deshalb in der Senkung der staatlichen Transferleistungen.

Das Motto «gesünder und leistungsfähiger durch weniger Geld» fand das Parlament bereits anno 2010 eine gute Idee. Es beschloss im Rahmen der 6. IV-Revi­sion, bei IV-Bezü­ge­rinnen und -Bezügern mit unsicht­baren Erkran­kungen wie Schmerz­stö­rungen oder psychi­schen Krank­heiten die Renten­be­rech­ti­gung zu über­prüfen beziehungsweise zu streichen. Die 16’000 Betroffenen sollten wieder ins Erwerbs­leben integriert werden. Die meisten der über­prüften IV-Bezü­ge­rinnen und -Bezüger stellten sich dann aber als so stark einge­schränkt heraus­, dass statt der 16’000 nur einige hundert Versi­cherte (teil)eingegliedert werden konnten. Die restriktiveren Zugangsbedingungen zu einer IV-Rente haben ausserdem dazu geführt, dass mitt­ler­weile zwei Drittel der Lang­zeit­be­zie­henden in der Sozi­al­hilfe gesund­heit­liche Probleme haben, aber trotzdem als «zu gesund» für die IV gelten.

Dass ihre Theorien den Praxistest nicht bestehen, interessiert die Ökonomen allerdings nicht. Und die Politiker, die sich auf die unrealistischen Studien berufen, natürlich auch nicht.

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Das Publikationsorgan des SECO bebilderte den Artikel zur Studie über die «Arbeitsanreize in der sozialen Sicherheit» übrigens mit dem Symbolbild eines schlampig gekleideten Mannes, der vor dem Fernseher sitzt. Neben dem Text: die Portraitfotos der Autoren, adrett im Anzug, professionell in Szene gesetzt.

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Leseempfehlung: Im Beobachter wird eine Studie der ZHAW besprochen, die aufzeigt, dass bei der Sozialhilfe Kosten gespart werden können, wenn mehr Sozialarbeitende eingestellt werden: Durch die die bessere (und vor allem persönlichere) Betreuung finden nicht nur mehr Menschen zurück in die Arbeitswelt, es kann auch genauer abgeklärt werden, ob den Klienten noch andere Leistungen (Alimente, Stipendien ect.) zustehen, die die Sozialhilfe entlasten. Der Modellversuch hat ausserdem gezeigt, dass durch die verbesserte Kooperation mit den Klienten weniger Sanktionen ausgesprochen werden mussten, da der «Bschiss» mit Sozialhilfegeldern häufig auf Nichtwissen gründet und oft keine böse Absicht dahintersteht.

Ebenfalls lesenswert: Das zugehörige Interview mit der Politikwissenschaftlerin Michelle Beyeler: «Ein Schlüssel ist eben: genug Zeit für sorgfältige Fallanalysen, in die auch die Sichtweise der Betroffenen einbezogen wird.»

[1/7] Für psychisch Kranke werden die Hürden zu einer IV-Rente immer höher – Wie konnte das passieren?

Der folgende Artikel ist der erste Teil einer siebenteiligen Serie. Anstoss dazu war ein gewisses öffentliches Erstaunen im Bezug auf aktuelle Entwicklungen bei der Invalidenversicherung. Meine spontane Reaktion auf dieses Erstaunen war in etwa: Guten Morgen, haben Sie / habt ihr die letzten 14 Jahre gut geschlafen?

Um die politischen Geschehnisse rund um die IV über die letzten 14 Jahre hinweg aufzuzeigen, müsste man ein sehr dickes Buch schreiben. Deshalb skizziere ich nur einige ausgewählte Schwerpunkte und Zusammenhänge, die meiner Meinung nach eine wichtige Rolle dabei spielten, wie es zur heutigen Situation gekommen ist. Ich orientiere mich dabei mehr an einzelnen Themenbereichen, als an einer strikten Chronologie.

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In der Schweizerischen Ärztezeitung (SAEZ) erschien am 14. Juni 2017 ein Artikel der Psychiaterin Doris Brühlmeier, der für Aufsehen sorgte. Er beginnt so:

Es muss ca. 2005 gewesen sein: Die damals 59-jährige, schwer psychisch kranke Frau Z. sass zitternd und untröstlich weinend da: «Sie wollen uns die IV-Rente wegnehmen!» «Sicher, ganz sicher nicht», versuchte ich zu beruhigen, «wissen Sie, die Renten sind unantastbar.» «Doch doch, die grösste Partei will unsere Renten stoppen, es stand im ‹Tagi›, wir heissen jetzt Scheininvalide.» «Niemals wird das möglich werden, in ganz ­Europa nicht. Wie gesagt: Die Renten sind und bleiben unantastbar.» Ich war überzeugt, das richtige Argument gefunden zu haben. Aber, wie recht die Patientin behalten sollte!»

Brühlmeier beschreibt in der Folge, wie immer mehr ihrer PatientInnen trotz schwerer psychischer Erkrankung keine IV-Rente erhalten oder ihre langjährige Rente verlieren. Sie verschickte deshalb letztes Jahr Fragebögen an 50 Psychiater und Psychiaterinnen in den Kantonen Aargau und Zürich, um herauszufinden ob diese bei ihren Patienten Ähnliches beobachten. Sie erhielt 13 Fragebogen zurück. Daten von insgesamt 402 Patienten flossen in ihre Auswertung ein, die – so Brühlmeier – belegen würden, «dass hier offensichtlich ist eine humanitäre ­Katastrophe im Gange sei». Die Rentaufhebungen oder Verweigerungen führten häufig zu Sozialamtabhängigkeit, vermehrter Krankheit, Hospitalisationen und Armut.

Brühlmeiers Untersuchung ist zwar nicht repräsentativ, dennoch berichtete am 28. Juni 2017 sogar die NZZ unter dem Titel «IV-Revision: Endstation Sozialhilfe» über die Resultate. Bemerkenswert sind im NZZ-Artikel auch die Zahlen der IV-Stelle Zürich:

Bei 459 Personen wurde im letzten Jahr die IV-Rente gestoppt, und bei 136 Personen wurde sie herabgesetzt. Gemäss Aloisi haben 213 Betroffene – also weniger als die Hälfte – in der Folge eine Stelle gefunden, weil sie mit Eingliederungsmassnahmen begleitet wurden. Sie sei sich mit Brühlmeier Rosenthal einig, dass die «Arbeitsintegration nach einer Rente sehr anspruchsvoll» sei, diese könne teilweise Jahre dauern.

Am 17. Juli 2017 berichtete 10vor10 (wie vorher schon der Tages Anzeiger – allerdings hinter der Paywall) darüber, dass Menschen mit «mittelgradigen Dperessionen» keine IV-Rente mehr erhalten, solange sie nicht beweisen können, dass sie unheilbar krank sind. Im Interview gab sich der IV-Chef Stefan Ritler unwissend: Er könne darin überhaupt keine Verschärfung erkennen. Die Zahl der Personen, die auch psychischen Gründen neu eine Rente bekommen, habe sich nämlich in den letzten Jahren nicht verändert.

Schaut man sich nur die Zahlen der letzten fünf Jahre an, liegen die Neurenten aus psychischen Gründen tatsächlich einigermassen stabil zwischen 5’800 und 6’300 (Der Witz an Ritlers Aussage ist allerdings, dass die verschärfte Rechtsprechung im Bezug auf «mittelschwere Depressionen» schon seit 2012 gilt – die Medien haben das Thema einfach erst jetzt aufgeriffen). Im Jahr 2008 lagen die Neurenten noch über 7000 und der Höchststand lag 2003 bei 11’000. Insgesamt (das heisst, alle Gebrechenscodes inbegriffen) bezogen 2003 knapp 28’000 Versicherte neu eine IV-Rente. 2016 waren es nur noch 14’000 (→ IV-Statistiken). Eine Halbierung der Neurentenzahl bedeutet keine Verschärfung bei der Rentenzusprache? Nun äh… ja.

Man könnte als IV-Chef natürlich argumentieren, dass heute viel mehr Versicherte erfolgreich eingegliedert werden und deshalb keine IV-Rente brauchen. Das wäre ja irgendwie noch eine gute Erklärung, die man als IV-Chef bringen könnte. Nur leider gibt es weder vom BSV noch von der IVSK detaillierte Zahlen dazu, wieviele Menschen mit psychischen oder somatoformen Störungen erfolgreich – also nachhaltig – eingegliedert wurden. Deren Eingliederung läuft nämlich eher suboptimal. Eine BSV-Untersuchung von 2015 zeigte ausserdem auf, dass 17% derjenigen, die einen ablehnenden IV-Entscheid erhalten, zwei Jahre später auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Man kann davon ausgehen, dass es eher nicht die Rollstuhlfahrer sind, die in der Sozialhilfe landen. Noch nicht. Aber bei den psychischen geht das schon in Ordnung.

In der Radio-Sendung Echo der Zeit vom 9. Juli 2017 beantwortete Ritler jedenfalls die Kritik der Psychiaterin Doris Brühlmeier damit, dass ja niemand durch das soziale Netz falle. Personen, die in soziale und wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen und kein Anrecht auf eine Invalidenrente haben, würden von der Sozialhilfe unterstützt.

Ritler dürfte oder sollte als IV-Chef eigentlich bekannt sein, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen in der Sozialhilfe nicht die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Sie können beispielsweise nicht an spezifisch auf ihre Probleme zugeschnittenen Integrations- oder Beschäftigungsprogrammen teilnehmen, da diese nur über die Invalidenversicherung finanziert werden. Es ist deshalb auch nicht erstaunlich, dass die Psychiaterin Brühlmeier in ihrer Untersuchung feststellte, dass diejenigen Patienten, welche eine IV-Rente erhalten, dadurch psychisch stabilisiert werden und deutlich häufiger als die Sozialhilfebezüger – zumindest in einem kleinen Pensum – arbeiten. Rentenverweigerungen scheint als «Anreiz» für vermehrte Erwerbstätigkeit zumindest bei psychisch Kranken nicht ganz optimal zu funktionieren.

Doch wie sind wir eigentlich an den Punkt gekommen, wo der IV-Chef seelenruhig sagt, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen halt zur Sozialhilfe sollen? Die bequeme Erklärung wäre: «Die SVP ist schuld!» – Ganz so einfach ist es allerdings nicht.

Eine Rückblende (aus Die IV – Eine Krankengeschichte, 2007, Hrsg. Avenir Suisse):

Die reaktive Vorgehensweise des BSV bei aufkommenden Herausforderungen lässt sich am Problem des Wachstums von psychisch bedingten Invaliditäten belegen. Schon in den 1980er­ Jahren hatte sich ein bedeutendes Wachs­tum dieser Anspruchsgruppe abgezeichnet. Die NZZ titelte im April 1988: «Psychische Krankheiten häufigster Invaliditätsgrund», und führte dazu aus: «Der Vergleich der Statistiken 1982 und 1987 zeigt, dass die psychischen Krank­heiten deutlich häufiger geworden sind. (…) Sie sind jetzt mit einem Anteil von insgesamt 29 Prozent an der Spitze der invalidisierenden Krankheiten» (NZZ 1988). Trotz dieser alarmierenden Entwicklung ergriff das BSV lange keine Massnahmen. Es wurden weder Untersuchungen über die Ursachen für diese Entwicklung noch über die Bedürfnisse dieser neuen Anspruchs­gruppe durchgeführt. Auch die 3. IV-­Revision 1995 und die 4. IV-Revision [in Kraft ab] 2004 ignorierten die Problematik.

Das war die Situation, in der Christoph Blocher in einem Interview mit dem Tages Anzeiger im Juni 2003 den Begriff «Scheininvalide» lancierte. Die Idee zur Kampagne stammte von Nationalrat Toni Bortoluzzi, den das Schweizer Fernsehen nach seinem Rücktritt 2015 in der Sendung «Reporter» portraitierte:

Als SVP-Experte für Gesundheits- und Sozialpolitik wusste Bortoluzzi freilich genau: Wenn er von «Scheininvaliden» sprach und – stark moralisierend – so das IV-Problem auf das simulierende, hypochondrische, betrügerische Individuum reduzierte, bildete er nur einen kleinen Teil eines komplexen Vorgangs ab. Aber er wusste auch: So funktioniert Politik. Die Medien und die übrigen Parteien, im wenig reflektierten Anti-SVP-Reflex, tappten einmal mehr in die ausgelegte Falle. Es gebe keinen Missbrauch, alle Rentenbezüger seien als «schwächste Glieder der Gesellschaft» vor jeder kritischen Frage zu schützen, das Wort «scheininvalid» sei «diffamierend». Voilà, das Thema hatte gezündet.

Dass er als treibende Kraft hinter der Kampagne verantwortlich dafür ist, dass IV-Bezüger quasi unter den Generalverdacht des Sozialschmarotzertums geraten sind und damit vermutlich viele von ihnen tief verletzt wurden, bedauert Bortoluzzi heute. Aber es habe keine andere Möglichkeit gegeben, eine dringend nötige Debatte über die ausufernden Defizite der IV in Gang zu setzen. Darum seien die wahren Schuldigen jene, die allzu lange die Augen verschlossen hätten vor den Missständen.

via: srf Reporter, 2015 

Ich übersetze die Bedeutung von Bortoluzzis Aussage mal sinngemäss:
«Sie hat so einen kurzen Rock getragen, darum musste ich sie vergewaltigen. Der kleine Kratzer an ihrem Knie tut mir leid. Ging aber nicht anders.»

Forsetzung: Bullshitter-in-Chief

Maschen-Angst

Ein Gastbeitrag von Stephanie*

*Stephanie erkrankte während ihres BWL-Studiums schwer. Weil die Invalidenversicherung ihre Erkrankung nicht anerkannte, war sie zehn Jahre lang auf die Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen. Ihr Gesundheitszustand hat sich mittlerweile soweit gebessert, dass sie Teilzeit arbeiten kann. Sie lebt aber nach wie vor mit diversen Einschränkungen. Stephanie arbeitet in einem Büro und unterstützt als Peermitarbeiterin in einer psychiatrischen Klinik andere Betroffene auf ihrem Genesungsweg.

Die Angst geht um. Ein Nutzer meines Angebots in einer psychiatrischen Klinik sitzt neben mir und lehnt sich zu mir herüber: «Frau A., darf ich Sie etwas fragen?» «Sicher» sage ich. «Werde ich meine IV-Rente verlieren?» Ich schaue ihn etwas verblüfft an. Er muss sich tatsächlich keine Sorgen machen. Ich schätze seine Geschichte als so langwierig und mit entsprechenden Diagnosen versehen ein, dass niemand bei der IV auf die Ideen kommen wird, dass er keine Rente mehr braucht. Ich sage ihm das auch so und er versteht genau, was ich meine. Und doch hat er Angst. Er scheint mir sehr angespannt und hat keine Worte für anderes. «Haben Sie Existenzängste?» frage ich. «Ja, die habe ich, ich habe grosse Angst» sagt er. «Und für den unwahrscheinlichen Fall der Fälle, dass ich meine Rente doch verliere, würde mir dann das Sozialamt helfen?» «Ja, das tut es, ganz bestimmt» antworte ich. Das habe ich selbst erlebt.

Beruhigt hält er die Informationen auf seinem Handy fest, indem er mehrmals meine Worte nachspricht und aufnimmt, um sie sich nachher nochmal anhören zu können. Ich habe ihn noch selten so verängstigt erlebt. Ob er wohl einen Zeitungsartikel über Rentenbetrüger gelesen hat? Oder den Fernsehbericht übers IV-Lotto?

Später reden meine Mitarbeiterin und ich darüber, wie wir selbst uns fühlen angesichts der gefühlten Willkür wenn es um Renten geht. Wir sind beide betroffen von einer langen Geschichte der Arbeitsunfähigkeit. Sie hat eine Rente bekommen. Ich nicht. Trotz vielen Jahren der Arbeitsunfähigkeit. Für beide ist der Weg schwierig gewesen. Wer keine Rente hat, muss mit weniger im Leben durchkommen und für gewisse Hilfeleistungen deutlich mehr kämpfen als Berentete. Wer eine Rente hat, hat Angst vor der nächsten Revision, hatte grosse Ängste bis die Rente da ist oder hat Angst vor Detektiven, die im Gebüsch lauern. Falls die Rente bei der nächsten Revision wegfällt, ist das fragile Gesundheitsgleichgewicht bedroht. Und nochmal andere hätten keinen Grund zur Angst, spüren aber das allgemeine Klima und übertragen es in ihre eigene Welt.

Über Twitter und die sozialen Medien verbreitet sich der Fernsehbeitrag über das Renten-Lotto bei der IV. Ich möchte mir den Beitrag nicht anschauen. In meiner Brust zieht sich etwas zusammen, wenn ich nur schon an Gutachter denke.

Mein eigenes Gutachten ist einer der wunderen Punkt in meiner Geschichte. Es war die pure Ohnmacht damals vor ziemlich genau zehn Jahren. Ich war bereits seit zwei Jahren arbeitsunfähig und seit sehr viel mehr Jahren krank. Ich hatte das Haus seit eineinhalb Jahren nicht mehr ohne Hilfe verlassen. Ich konnte kaum 200 Meter gehen, war nicht in der Lage einen Haushalt zu führen und hatte dauernd wegen Kleinigkeiten schwere Rückfälle. Der Termin beim Gutachter dauerte zwei Stunden. Er hatte bemerkt, dass mein Freund mich zum Termin hat fahren müssen (an ÖV war nicht zu denken), er hat festgehalten, dass ich mich für die längere Befragung habe hinlegen müssen, weil ich so geschwächt war. Ich hatte fein säuberlich festgehalten, wozu ich in der Lage war und wozu nicht. Ich hatte zuvor in meinem Leben bewiesen, dass ich Dinge erreichen kann und will. Und dass meine Krankheit mehr war als Faulheit. Es gab ausserdem auch einen ärztlichen Bericht über einen langen Spitalaufenthalt und die Schwere meiner Erkrankung.

Trotzdem: Im Gutachten stand, dass ich gesund und 100% arbeitsfähig bin. Aufgrund meiner «Päusbonog*»-Diagnose hatte ich keine Chance, Einsprache war zwecklos. Der Rechtsberater eines Behindertenverbandes riet mir dazu, mir in einer anderen Klinik eine andere Diagnose geben zu lassen. Ich hatte erst Jahre später die Chance, diesen Tip umzusetzen, die Diagnose blieb allerdings dieselbe.

Das Fazit? Zehn Jahre Sozialhilfe. Welche auch für den Aufenthalt in zwei Institutionen hat aufkommen müssen. Es gab keine Abkürzung für meinen Weg. Ich brauchte viele Jahre, um meine Kraft zurück zu erlangen. Und ein Umfeld, das mich dabei begleitete. Ich habe so gut es ging meinen Teil dazu beigetragen, dass es mir besser geht. Aber alleine ging es nicht. Ich gehörte zu den teureren Fällen auf dem Sozialdienst meiner Gemeinde. Meine Arbeitsfähigkeit ist erst seit ungefähr drei bis vier Jahren wieder so gross, dass an Teilzeitarbeit zu denken ist. Und diese ist auch nur gegeben, wenn einige Grundvoraussetzungen wie reduzierte Tagesarbeitszeit, kein massiver Zeitdruck, eine reizarme Umgebung und einige mehr, erfüllt sind.

Mein Genesungsweg war lang und viele Prozesse brauchten Zeit und Raum. Ich reagierte auf Überforderungen zu Beginn das eine oder andere Mal mit einem Rückfall. Ich bin überzeugt, dass die schwierige versicherungsrechtliche Lage ihren Teil zu meinen Spital- und Klinikaufenthalten beigetragen hat. Diese Angst und die Auf und Abs haben damit zusätzliche Kosten verursacht. Ein Beispiel dafür: Meine erste Sozialarbeiterin wollte das Gutachten der IV von mir haben, zwecks Einschätzung meiner Gesundheit. Ich war über drei Monate derart gestresst darüber, dass ich kaum mehr schlief. Mein gesundheitliches Gleichgewicht war so fragil, dass jede überfordernde Einschätzung für mich grosse Angst vor dem nächsten Rückfall bedeutete. Ich hatte sehr grosse Angst, dass dieses absolut unzutreffende Urteil die Einschätzung in der Sozialhilfe beeinflussen würde. Ich verweigerte erfolgreich, dass diese Akte zur Sozialhilfe gelangte. Aber es hat mich damals sehr viel Kraft gekostet, die ich für meinen Alltag gebraucht hätte.

Krank werden ist das eine. Die versicherungsrechtliche Situation durchhalten, das andere. Ich möchte das nie mehr erleben müssen. In meinen Fähigkeiten total falsch eingeschätzt zu werden war schlimm und erschütterte mich zutiefst.

Bei meiner Arbeit als Peer/Genesungsbegleiterin bin ich dafür da, Menschen ihre Ängste zu nehmen und diese nicht aufzubauschen. Ich weiss, dass viele im Moment ganz anständig behandelt werden von Versicherungen und dass zumindest zu Beginn einer Erkrankung viel versucht wird, um Menschen zu unterstützen. Ich kenne auch mehrere Menschen, die ohne grosse Komplikationen ihre berechtigte Rente erhalten haben und viele erhalten berufliche Massnahmen gesprochen. Aber die Lücken bleiben. Ich würde gerne allen derzeit akut Betroffenen sagen können, dass sie nicht zwischen den Maschen hindurch fallen werden, dass die Gutachten fair und hilfreich sind. Aber leider kann ich das nicht immer. Auch die Sozialhilfe wird tendenziell härter und konkrete Zusatzleistungen müssen immer besser begründet werden. Durch die Maschen zu fallen tut nach wie vor weh.

*Päusbonog = pathogenetisch-ätiologisch unklares syndromales Beschwerdebild ohne nachweisbare organische Grundlage

Sozialhilfe – ein paar Fakten

Letzte Woche stellte die Zürcher SVP medienwirksam ihr Grundlagenpapier «Gegen Kostenexzesse in der Sozialindustrie» vor. Das Papier ist eine bunte Mischung aus «Kostenexplosion», «Grundbeträge sind zu hoch», «Volksabstimmung über SKOS-Richtlinien», «Ein schärferes Sozialhilfegesetz muss her, um denjenigen, die sich weigern, eine Arbeit zu suchen, den Geldhahn zudrehen können» und mischt Zahlen aus der Schweiz und dem Kanton Zürich (Weshalb ich das im folgenden auch tue).

Als Beweis für den «Sozialirrsinn» werden die explodierenden Kosten in den Zürcher Gemeinden im Bereich «Soziales» angeführt, die sich 2013 auf insgesamt 1,4 Mia Franken beliefen. Ohne allerdings aufzuzeigen, wie sich die Summe genau zusammensetzt oder sonstige weiterführende Hintergründe.

Deshalb hier erstmal ein paar Grundlagen über die rund 250’000 Sozialhilfebezüger in der Schweiz. Das Diagramm links zeigt, dass 30% der SozialhilfebezügerInnen Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sind (was die SVP nicht erwähnt) und es sich nur bei einem Viertel (66’000) aller Bezüger effektiv um «erwerbslose» Personen handelt. Das Diagramm rechts zeigt unter Weglassung der Minderjährigen, dass ausserdem 10,5% aller erwachsenen SozialhilfebezügerInnen in Vollzeit erwerbstätig sind und weitere 18% in Teilzeit. Ein Drittel der erwachsenen Sozialhilfebezüger ist zudem nicht erwerbsfähig. Gründe dafür können eine vorübergehende oder dauerhafte Behinderung/Erkrankung, Ausbildung oder Betreuungsaufgaben sein.

SozialhilfediagrammNun zurück zu den 1,4 Mia, welche die Zürcher Gemeinden pro Jahr fürs «Sozialwesen» ausgeben. Die folgende Grafik aus dem Sozialbericht des Kantons Zürich 2012 zeigt die Zusammensetzung der 1,4 Mia (hier 1,2 Mia, da letzte Daten von 2012) auf:

SozialwesenkostenZHHieraus ist ersichtlich, dass der Löwenanteil an den Kosten bei den Sozialleistungen» nicht die Sozialhilfe (380 Mio/ 44’000 Bezüger), sondern die Ergänzungsleistungen (740 Mio/42’000 Bezüger) ausmachen. Das sagt die SVP aber natürlich nicht, weil neben den 17’000 IV-Bezügern auch 25’000 AHV-RentnerInnen im Kanton Zürich Ergänzungsleistungen beziehen. Es käme vielleicht nicht ganz so gut an, wenn man den AHV-RentnerInnen (speziell den Pflegebedürftigen) «ein Leben in der sozialen Hängematte» vorwerfen würde…

Oder auch, wenn man sich mal genau anschauen würde, bei welcher Altersklasse in der Sozialhilfe sich «das Leben in der sozialen Hängematte» offenbar zunehmender Beliebtheit erfreut:

SHAlterDie Sozialhilfequote der jungen Erwachsenen ist zwar nach wie vor deutlich höher, allerdings erhalten sie nach einem Stellenverlust nach der Verschärfung des AVIG (Volksabstimmung 2010) weniger lang Arbeitslosengelder als ältere Arbeitslose und haben vermutlich ebenfalls seltener Vermögen, auf das sie zur Überbrückung zurückgreifen können, weshalb sie tendenziell schneller in der Sozialhilfe landen.

Von den 30’500 jungen Erwachsenen, welche Sozialhilfe beziehen, sind ausserdem 40% in Ausbildung/Lehre oder erwerbstätig, 20% nicht erwerbsfähig und «nur» 12’000 erwerbslos.

18bis25SHSelbstverständlich sollte man sich darum kümmern, dass daraus bei den Betroffenen keine «Sozialhilfekarriere» entsteht (Im Kanton Waadt läuft deshalb seit einigen Jahren das Projekt «Stipendien statt Sozialhilfe»). Nichtsdestotrotz sind die «Langzeitfälle» bei älteren Sozialhilfebezügern häufiger als bei jungen Erwachsenen. Ganz generell (heisst: über alle Altersklassen betrachtet) werden laut Zahlen aus dem Kanton Zürich 40% der Sozialhilfefälle in weniger als einem Jahr abgeschlossen. Weitere 18% nach ein bis zwei Jahren und drei Viertel aller Fälle innerhalb von vier Jahren. Angesichts der Tatsache, dass Alleinerziehende mit mehreren (kleinen) Kindern ein stark erhöhtes Risiko für Sozialhilfebezug aufweisen, ist es nicht verwunderlich, dass die Unterstützung auch mal etwas länger dauern kann, schliesslich werden Kinder nicht in einem Jahr erwachsen.

BezgugsdauerSHBei den «Langzeitfällen» ist zudem davon auszugehen, dass sich darunter auch zunehmend Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen befinden. Oder wie SVP-Ständerat Alex Kuprecht es in der parlamentarischen IV-Debatte am 19. Dezember 2011 ausdrückte:

«Eine Sozialversicherung, die mit 15 Milliarden Franken verschuldet ist (…) muss wohl oder übel zuletzt auch mit Leistungskürzungen konfrontiert werden – im Bewusstsein, dass im schlimmsten Fall noch weitere Auffangnetze bereit sind, um Menschen in akuter wirtschaftlicher Existenzgefährdung aufzufangen.»

Erst Leute mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ins «letzte Auffangnetz» abschieben und dann darüber herziehen, dass es immer mehr Langzeitfälle gebe, die es sich in der Sozialhilfe «gemütlich machen» ist schon ein kleines bisschen zynisch. Da Alkohol-/Drogenprobleme von der Invalidenversicherung grundsätzlich nicht als invalidisierend anerkannt werden, finden sich unter den Langzeitfällen vermutlich auch viele Betroffene mit Suchtproblemen. Ich bezweifle, dass kranke oder seit Jahren schwer suchtmittelabhängige Menschen durch eine Kürzung des Grundbedarfs ganz plötzlich eine famose Arbeitsmarktfähigkeit erlangen.

Es ist sicher nicht verkehrt, die Systeme unserer sozialen Sicherheit immer wieder zu überprüfen. Aber das Verschweigen von Fakten, Zusammenhängen und Hintergründen verschleiert das, worum es den Urhebern der aktuellen Polemik wohl vor allem geht und was Ökonomieprofessor Reiner Eichenberger in einem lesenswerten Interview in der NZZ über Jugendliche in der Sozialhilfe überraschend ehrlich als Schlusssatz anbringt:

Für viele Menschen ist die psychische Schwelle, Sozialhilfe zu beantragen, sehr hoch. Sie hätten zwar Anrecht auf Unterstützung, aber sie beziehen sie nicht. Unser Sozialhilfesystem überlebt nur, wenn das so bleibt.

Die Beschämung gehört mit zum System. Ich will glaub lieber nicht wissen, wie das aussieht, wenn man anfängt, die schweizweit 181’500 AHV-BezügerInnen (2012) welche Ergänzungsleistungen beziehen, (wieder) zu beschämen. Ich halte es nämlich für eine Errungenschaft, dass sich ältere Frauen (es sind überwiegend Frauen, bei denen die AHV nicht zum Leben reicht) immer weniger schämen, Ergänzungsleistungen zu beziehen. Über die Finanzierung der steigenden Kosten müssen wir uns trotzdem Gedanken machen. Nicht polemisch, aber ehrlich. Sonst explodiert das System tatsächlich irgendwann.

Artikel zum Thema:
Teurere Sozialhilfe – die Gründe des Kostenanstiegs (srf 27.10.2014)
Sozialhilfe: Keiner wartet auf schwache Schüler (NZZ, 20.10.2014)
Wir müssen uns Sozialhilfe leisten (Tagi, 19.10.2014)
Sozialindustrie: Was soll dieser Kampfbegriff? (Die Zeit Schweiz, 17.10.2014)
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Datenquellen:
bfs: Sozialhilfe – Detaillierte Daten
bfs: Ergänzungsleistungen – Detaillierte Daten
BSV: Monitoring SHIVALV
Sozialbericht Kanton Zürich 2012

Können sie nicht oder wollen sie nicht?

Im Mai 2013 startete die SVP einen Testballon, wie es um das Empörungspotential in der Bevölkerung bezüglich Sozialhilfeleistungen bestellt ist. Federführend dabei war unter anderem der Sozialvorsteher von Köniz (BE) Ueli Studer (SVP), der im 20min sagte: «Vielen ist es in der Sozialhilfe recht wohl» oder in der Berner Zeitung «Eine Familie erhält gut und gern 5600 Franken Sozialhilfe».

Ich kommentierte damals die voraussehbaren Abläufe unter dem Titel «Diffamierung. Diskreditierung. Diskriminierung.» Kurzfassung: Diffamierung der Betroffenen sowie ihrer Helferorganisationen durch mediale Skandalisierung von Einzelfällen rechtfertigt schliesslich die Infragestellung eines ganzes Systems. Mein Schlusssatz im Bezug auf die Rolle der FDP und ihres Publikationsorgans, der NZZ lautete: «Nein, man macht sich nicht (offiziell) selbst die Finger dreckig, aber ganz am Schluss dem gewünschten Resultat noch den letzten Schliff zu verleihen; das macht man dann gerne. Noblesse oblige.»

Und die NZZ reagierte Mitte September exakt wie vorhergesagt auf die Ankündigung eines Positionspapier der SVP, welche die Sozialhilfe drastisch kürzen möchte: «Die SVP setzt die richtigen Akzente»

Auch der Direktor der Industrie- und Handelskammer St. Gallen/Appenzell Kurt Weigelt (FDP) holte alte Forderungen aus der Schublade und goss sie in in ein neues Papier mit dem Titel «Sozialhilfe: Zurück an die Arbeit». Darin benutzt Weigelt das vom eingangs erwähnten Könizer Sozialvorsteher Studer (SVP) erwähnte Beispiel der vierköpfigen Familie, die 5600.- Sozialhilfe pro Monat erhalte. Weigelt schreibt dazu: «Nur wenige Erwerbslose werden bereit sein, eine Arbeit anzutreten, die nicht ein spürbar höheres Einkommen bietet, als die Leistungen der Sozialhilfe». Pikant daran ist, dass Weigelt nicht erwähnt, dass der im Gesamtbetrag von 5600.- enthaltene Anteil von 600.- nur ausbezahlt wird, falls ein Elternteil auswärts arbeitet.
A.r.b.e.i.t.e.n. Also das, was Sozialhilfebezüger aus der Sicht von FDP und SVP ja generell nicht tun. Vor allem nicht, «wenn es nicht nicht lohnt».

Darum sollte man sie zwingen; oder wie Herr Weigelt es vornehmer formuliert: «Die staatlichen Leistungen sind in Abhängigkeit zur eigenen Leistung zu setzen» oder wie Katja Gentinetta (Ehemals Vizedirektorin Avenir Suisse) an der IVSK-Plenartagung 2012 postulierte: «Ausserdem wird, um der Erosion der Sozialstaatsmoral entgegenzuwirken, soweit möglich für jede Rente eine Gegenleistung gefordert, z.B. in Form von niederschwelligen Arbeiten im öffentlichen oder privaten Sektor.»

Bereits in meiner Buchkritik von «Die IV – Eine Krankengeschichte» (Bütler/Gentinetta 2007) attestierte ich den Autorinnen aufgrund von Sätzen wie «Deshalb liegt die einfachste Motivation, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, in der Senkung der staatlichen Transferleistungen.» einen blinden Fleck. Ich schrieb damals: «Wunderheilungen durch Senkung der Transferleistungen? Eine interessante These.»

Und hier stellt sich nun die Titelfrage: «Können sie nicht oder wollen sie nicht?» Und zwar nicht in erster Linie, die Frage, ob Empfänger staatlicher Leistungen nicht arbeiten können oder nicht arbeiten wollen, sondern was das eigentlich für ein nicht zu behebender blinder Fleck der Liberalen ist, nicht erkennen zu können, dass die Arbeitsmarktfähigkeit einer gewissen Anzahl von Menschen nicht mit einer Senkung der staatlichen Transferleistungen gesteigert werden kann. Sei es, weil sie zu krank sind, zu alt, zu wenig gut ausgebildet, die Sprache nicht genügend gut beherrschen, aus persönlichen Gründen (z.B. Pflege eines behinderten Kindes) oder (meist) aufgrund einer ungünstigen Kombination mehrerer solcher Faktoren.

Das sind dann die Leute, die beispielsweise zu 80% bei einer Sozialfirma wie der DOCK arbeiten, dafür aber (im allerbesten Fall) höchstens 500.- mehr als mit Sozialhilfe verdienen und ihr Lohn von der Sozialhilfe subventioniert wird. Weil sie ihre «Leistung» auf dem «freien» Markt schlichtweg nicht gewinnbringend «verkaufen» können. Das ist auch daran ersichtlich, dass von Sozialhilfebezügern, die bei der DOCK arbeiten, nur 15-20% den Sprung in den 1. Arbeitsmarkt schaffen (Und wie genau diese Jobs dann aussehen, wäre auch mal eine Untersuchung wert).

In der WOZ erschien zum Thema Sozialfirmen heute ein sehr lesenswertes Interview mit Peter Schallberger der das System von DOCK scharf kritisiert:

«Die Sozialfirma erledigt Aufträge beispielsweise einer privaten Recyclingfirma – natürlich kann diese dann sehr günstig arbeiten, weil die Löhne das Sozialamt übernimmt. Mit den Erträgen finanziert die Sozialfirma ihre Infrastruktur und die Löhne ihrer regulären Angestellten. (…) Die Recylingfirma maximiert ihre Gewinne, weil sie dank staatlich subventionierter Löhne auf Billigarbeitskräfte zurückgreifen kann. Am Ende stellen sich diese Leute als Philanthropen dar, obwohl sie die Notlage der Menschen und den Staat schamlos ausnützen. Und in den Medien werden sie auch noch als Wohltäter gefeiert.»

(…)

«Es besteht die Gefahr, dass ein auf Zwangsbeschäftigung basierter und staatlich subventionierter Arbeitsmarkt entsteht, ein Heer von Billigarbeitskräften, auf die Unternehmen zurückgreifen können. Das widerspricht fundamental unserer liberal-demokratischen Gesellschaftsordnung und der freien Marktwirtschaft. Unternehmen sollen nicht vollwertige Arbeitsplätze zerstören – darauf läuft dieses System nämlich hinaus –, sie sollen Arbeitsplätze schaffen und existenzsichernde Löhne bezahlen. Das ist Unternehmertum, das andere ist ein parasitäres Verhalten. Was sich hier abzeichnet, ist also nicht nur moralisch hochproblematisch, es ist einer liberalen Wirtschaft nicht würdig, verzerrt den Wettbewerb und entwürdigt Menschen.»

Ich verstehe zu wenig von Wirtschaft, um beurteilen zu können, ob es in der Schweiz tatsächlich möglich ist, auch mit sehr eingeschränkter Arbeitsmarktfähigkeit den eigenen Lebensunterhalt im 1. Arbeitsmarkt selbst erwirtschaften zu können (schön wäre es natürlich). Wenn aber zum Beispiel eine Gemeinde wie Laufen (BL) händeringend nach Nischenarbeitsplätzen für ihre arbeitswilligen(!) Sozialhilfebezüger sucht und der Direktor der Baselbieter Wirtschaftskammer, Christoph Buser, das zwar «begrüsst» aber bescheidet: «Man habe bei seinen Mitgliedern nicht nach der Verfügbarkeit von Nischenjobs gefragt, da man sich auf die Kernaufgaben konzentriere» bleibt einmal mehr die Frage: Können sie nicht oder wollen sie nicht? Und ändert sich das «Wollen» schlagartig, wenn die Arbeitskräfte keinen regulären Arbeitsplatz bekommen sollen, sondern zwangsmässig (mit staatlich finanzierten Dumpinglöhnen) durch das Sozialamt zugewiesen werden?

Und ist DAS der eigentliche Grund für die geforderten Kürzungen und Verschärfungen im Sozialbereich…?

Ich hoffe mal, dass ich mich täusche.

Per Salamitaktik zur EL-Nanny

Liebe ErgänzungsleistungsbezügerInnen, die in einer WG oder mit dem Konkubinatspartner zusammen wohnen

Was seitens des BSV in formvollendetem Neusprech unter dem Titel «Höhere anrechenbare Mietzinse in den Ergänzungsleistungen» Mitte Februar in die Vernehmlassung geschickt wurde, klingt zwar sehr grosszügig («Neben der Erhöhung der Mietzinsmaxima sieht der Bundesrat vor, die unterschiedliche Mietzinsbelastung zwischen Grosszentren, Stadt und Land zu berücksichtigen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen») geht aber voll auf eure Kosten.

In der Vorlage zur IV-Revision 6b wurden die vorgesehenen massiven Rentenkürzungen noch unter dem Deckmantel «Anpassung des Rentensystems zur Unterstützung der Eingliederung» verkauft und die durch die Rentenkürzungen für viele IV-Bezüger entstehende prekäre finanzielle Situation trug im BSV-Jargon den Namen «Arbeitsanreiz». Mittlerweile verzichtet man auf solchen euphemistischen Firlefanz und sagt gleich mal ganz deutlich, dass die heutigen Maximal-Ansätze für unverheiratete EL-BezügerInnen, die mit anderen Personen zusammenleben, geradezu unverschämt hoch seien:

«Heute wird für eine alleinstehende Person in einem Mehrpersonenhaushalt ein Mietzinsanteil bis zum Mietzinsmaximum für Alleinstehende berücksichtigt. Allerdings wird bereits heute in diesen Fällen eine Aufteilung des Mietzinses auf die Anzahl Personen im Haushalt gemacht. Trotzdem wäre es möglich, dass einer EL- beziehenden Person, die mit zwei weiteren Personen zusammen lebt, ein Mietanteil von bis zu 1’100.- im Monat berücksichtig wird. Die Wohnung könnte in diesem Fall bis zu 3’300 Franken im Monat kosten. Gemäss vorliegendem Vorschlag sollen dieser Person noch höchstens 592 Franken (Grosszentren) für die Miete berücksichtigt werden.»

Damit die Behinderten wissen, wohin sie gehören. Nicht, dass die sich auf Kosten der Allgemeinheit noch ein schönes Leben machen. Und ausserdem: «Damit können 3,5 Millionen Franken eingespart werden».

Man wünschte den schlauen Rechnern aus dem BSV, dass sich die drei fiktiven Ergänzungsleistungsbezüger aus der Luxus-WG (Zuviel Weltwoche gelesen in Bern, hm?) nach dem erzwungenen Auszug aus der WG alle eine eigene Wohnung nehmen. Und weil in einem «Grosszentrum» wie zum Beispiel Zürich dafür das neue Maximum für Alleinlebende voll ausgeschöpft werden muss, kostet das den Staat dann 1345.- pro Nase. Mal drei macht das 4035.- Macht 735 Minus für den Staat im Vergleich zur «Luxus-WG».

Neu soll nämlich nicht nur in die Berechnung einbezogen werden, in welcher Region (Grosszentrum/Stadt/Land), sondern auch mit wievielen Personen ein/e ErgänzungsleistungsbezügerIn wohnt:

Bild 2

Der anrechenbare Mietzins beträgt dann z.B bei jemanden, der in der Stadt in einer 3er WG wohnt 546.70 (Grundbetrag Stadt 1290.- + 225.- (1. Person)  + 125 (2. Person)  = 1640.- und davon ein Drittel).

Ich möchte einfach mal anmerken, dass es sich bei Ergänzungsleistungs-BezügerInnen nicht um Studenten handelt, für die eine etwas beengte Wohnsituation über wenige Jahre ganz ok ist, sondern um Menschen mit lebenslangen Behinderungen/chronischen Krankheiten, die auch oft ziemlich viel Zeit zu Hause verbringen (müssen). Ein bisschen finanziellen Spielraum bei der Wahl der Wohnform darf man denen schon noch zugestehen. Oder möchte irgendjemand mal wieder gerne tauschen? Total überrissene 1’100.- für’s Wohnen, dafür eine lebenslange Behinderung? Na?

Die tendenziöse Formulierung «Jemand mit EL könnte – mit 2 Mitbewohnern – in einer 3300.- Franken Wohnung leben! Skandal! einsefl!» ist ausserdem nicht mal mit Zahlen unterlegt, wieviele EL-Bezüger das tatsächlich tun, die Vernehmlassungsunterlagen zeigen hingegen, dass über 70% (!) der EL-Bezüger den maximalen Mietzins gar nicht ausschöpfen, und wenn, dann sind es vor allem Familien und Bewohner von Grossstädten, die dann oftmals sogar noch selbst draufbezahlen, weil das bisherige Mietzinsmaxiumun nicht reicht. Deshalb ja die Reform, wobei man da auch fragen könnte: Warum soll die EL das Wohnen in einer Grosstadt finanzieren? Es gibt auch viele Nicht-EL-Bezüger, die sich das nicht leisten können. Mit einem festen Grundbetrag muss darf kann jeder selbst entscheiden, ob er damit ein WG-Zimmer in der Grossstadt oder eine grössere eigene Wohnung auf dem Land mieten möchte. Eigenverantwortung und so.

Das vermittelte Bild des nicht zustehenden «Luxus» zeigt aber schon mal deutlich, in welche Richtung es bei der anstehenden grundsätzlichen Reform des EL-Systems gehen wird. Aus dem Bericht des Bunderates «Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung und Reformbedarf» vom November 2013:

5.3.2.4 Angleichung von EL und Sozialhilfe

Stellenweise wird gefordert, die EL in bestimmten Fällen auf die Höhe der Sozialhilfe zu senken(…)

Der Bundesrat erklärt dazu zwar:

«Die EL wurde der AHV und IV zur Seite gestellt, damit die erste Säule existenzsichernde Leistungen ausrichten kann, die keine Elemente der Fürsorge enthalten. Dies bedeutet das Fehlen einer Rückzahlungspflicht,(…) sowie ein berechenbarer Leistungsanspruch, der nicht vom Gutdünken einer Behörde abhängig ist. Auch dazu gehört die unangetastete Eigenverantwortung, die sich darin zeigt, dass EL-Beziehende keine Beratung und Betreuung erhalten und ihre Leistungen nicht mit Auflagen belegt werden können(…) Zudem schafft der höhere Lebensbedarf der EL für die EL-Beziehenden einen kleinen Spielraum, ihr Geld einzuteilen und unerwartete Auslagen mit Rückstellungen zu begleichen.
 
Eine Senkung der Beträge der EL würde auch die beratenden und situationsbezogenen Elemente der Sozialhilfe bedingen. Damit würden sich die EL und die AHV/IV von ihrer ursprünglichen Idee entfernen, Menschen einen Anspruch auf eine eindeutig berechenbare Leistung zu gewähren und ihnen ein eigenverantwortlicheres Dasein zu belassen.»

Wieviel vom «eigenverantwortlichen Dasein» für EL-Bezüger noch übrig ist, nachdem die «Reformen» vom Parlament durchgewurstelt wurden, möchte man allerdings lieber gar nicht wissen. Wir kennen die Grundhaltung der ParlamentarierInnen ja schon von den letzten IV-Revisionen: Senkung der Leistung als Wunderheilmethode «Arbeitsanreiz». Ich bereite dann schon mal das Bullshit-Bingo vor.

Die Angleichung der Berechnung der Wohnungsmiete ans System der Sozialhilfe ist jedenfalls ein weiterer* Schritt in die falsche Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass dieser in der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage noch deutlich korrigiert wird. Das ändert dann aber nichts daran, dass sich EL-Beziehende vielleicht mal ein bisschen damit beschäftigen sollten, was da politisch grad so geht. Nicht, dass nachher noch wer heult und man hätte ja von nichts gewusst und überhaupt. Eigenverantwortung und so.

Wie, die Behindertenorgansiationen kümmern sich dann schon drum? Tschuldigung, ich muss mich mal kurz von einem Lachanfall erholen…

Vernehmlassungsunterlagen als PDF: Erläuternder Bericht zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG); anrechenbare Mietzinsmaxima

. . . . . . . . . .
* Dass EL-BezügerInnen nicht mehr zugetraut wird, ihre Krankenkassenprämien eigenverantwortlich bezahlen zu können war auch so ein Schritt. Einfach mal ganz pauschal alle EL-Bezüger unter Bevormundung stellen, weil einige unfähig oder unwillens waren, ihre Krankenkassenprämien (rechtzeitig) zu bezahlen. Willkommen im Nanny-State.

Diffamierung. Diskreditierung. Diskriminierung.

Diffamierung. Diskreditierung. Diskriminierung. Mit diesen drei Worten beschrieb der Präsident der Schweizerischen Sozialhilfekonferenz (SKOS) Walter Schmid Anfang Mai während der «Zürcher Prozesse» die Art und Weise wie die Weltwoche über – zumeist ausländische – Sozialhilfebezüger berichtet. Im Fokus stehen dabei natürlich nie die rechtmässigen Bezüger, sondern ausschliesslich Betrüger. Anhand empörender Einzelfälle wird kontinuierlich ein manipuliertes Bild der Wirklichkeit entworfen, nachdem die Betrüger nicht etwa Einzelfälle, sondern vielmehr den Normalfall darstellen. Aufgrunddessen wirken Forderungen nach diskriminierenden Gesetzen irgendwann dann nicht mehr diskriminierend, sondern höchst legitim.

Wir kennen das ganze Prozedere bereits aus dem IV-Bereich. Stichwort «Scheininvalide». Wer damals die verschiedenen Stufen etwas verschlafen hat (diverse Behindertenorganisationen beipsielsweise) hat aktuell Gelegenheit, den Prozess am Beispiel der Sozialhilfe nochmal live und in Farbe mitzuerleben.

Zuallererst verbaut sich natürlich kein bürgerlicher Politiker die Karriere, indem er öffentlich verkünden würde, dass man bei Behinderten sparen wolle. Oder bei unverschuldet in Not geratenen alleinerziehenden Müttern in der Sozialhilfe. Die «Schwächsten» angreifen. Sowas macht man doch nicht. Jedenfalls nicht direkt. Erstmal lässt man die Profis fürs Grobe – Weltwoche und SVP – das Feld vorpflügen. Hiess im Falle der IV; den Begriff Scheininvalide in die öffentliche Diskussion einbringen, das ganze parallel mit parlamentarischen Vorstössen und regelmässiger Berichterstattung in der Weltwoche begleiten.

Oder um es im Jargon von Herrn Köppel zu sagen: Auf Missstände aufmerksam machen.

Diffamierung und Diskreditierung dienen u.a. auch dazu, die Betroffenen mundtot zu machen. (Nicht, dass die sich etwa noch wehren!). Beschämung ist dazu eines der wirkungsvollsten Mittel überhaupt. Ist von IV- oder Sozialhilfebezügern in der öffentlichen Debatte hauptsächlich im Zusammenhang mit Betrug die Rede, färbt das auch auf die redlichen Bezüger ab. (Und das, mal am Rande bemerkt, freut durchaus auch viele Bürgerliche jenseits der SVP, denn eine möglichst hohe Schamgrenze für den Bezug von Sozialleistungen verringert die Kosten für ebenjene).

Und damit sich nicht etwa die Helfer(organisationen) für die Betroffenen einsetzen, werden diese gleichsam diffamiert (Dann sind sie nämlich erstmal damit beschäftigt, sich selbst/die eigene Organisation zu verteidigen). Da bei der IV-Scheininvaliden-Kampagne psychisch Kranke im Fokus standen, traf es damals die Pro Mente Sana, der die Weltwoche unterstellte, sie verhelfe «Versicherten zu zweifelhaften IV-Renten». Des Weitern wurde der angebliche Kausalzusammenhang zwischen der Psychiaterdichte und der IV-Quote immer wieder bemüht, obwohl sich ein analoger statistischer Zusammenhang auch zwischen der Zahnarztdichte und der Anzahl der IV-Renten aus psychischen Gründen festellen lässt. Niemand käme aber wohl auf die Idee, die Zahnärzte für die angestiegenen IV-Renten aus psychischen Gründen verantwortlich zu machen.

Nichtsdestotrotz funktioneren solche einmal in die Welt gesetzten einfachen Erklärungsversuche natürlich trotzdem hervorragend. So sehen wir exakt das gleiche jetzt bei der Sozialhilfe, titelte das Newsnet doch am 29. Mai 2013: «Wo es viele Sozialarbeiter gibt, gibt es viele Sozialfälle»

(btw. hat mal jemand die Zahnarztdichte in Biel untersucht…?)

Und nachdem die Weltwoche auch bei der Sozialhilfe mit jahrelanger Missbrauchsberichterstattung genügend vorgepflügt hat, steht nun also auch die Schweizerische Sozialhilfekonferenz (SKOS) im Fokus. Schön abgestimmt mit der SVP, die in verschiedenen Kantonen mit Vorstössen die Kürzung der von der SKOS vorgegeben Ansätze fordert oder aber Gemeinden mit der SVP angehörigen Sozialvorstehern treten medienwirksam gleich ganz aus der SKOS aus.

Zum effektiven Missbrauch gibt es übrigens analog der IV (Nachtrag 2015: Mittlerweile gibt es eine Zahl: die IV-Missbrauchsquote liegt unter 1%) auch bei der Sozialhilfe bis heute keine konkreten Zahlen (Cui bono?), aber das macht nichts, denn die Diskussion ist – analog zu den zu den nicht objektivierbaren Krankheiten, die nun nicht mehr IV-berechtigt sind – bei der Sozialhilfe mittlerweile bei der nicht genau definierbaren «Renitenz» angelangt. Und von der «aktiven Renitenz» ist es dann nur noch ein kleiner Schritt zur «passiven Renitenz» oder wie es der Sozialvorsteher von Köniz (BE) Ueli Studer (SVP) formuliert: «Vielen ist es in der Sozialhilfe recht wohl».

Das ist dann der Punkt, wo Ökonomen – natürlich – sehr sachlich die «falschen Anreizen» hervorheben, die die Betroffenen vom Arbeiten abhalten. Und darum müsste man die betreffende Sozialleistung eben kürzen. Damit sich «Arbeit lohnt». Auch das kennen wir bereits von der IV.

Das Problem sind in meinen Augen nicht mal so sehr die geforderten Kürzungen. Ich finde nur das jeweils um die zehn Jahre dauernde Affentheater drumherum unfassbar erbärmlich. Keiner hat die Eier (Ja Entschuldigung die Wortwahl, aber ist doch wahr) hinzustehen und zu sagen: Hey, die Behinderten und all die sonstigen Sozialfälle kriegen jetzt weniger Geld. Punkt. (Ergänzung Juni 2018: Diesen Abschnitt würde ich heute – fünf Jahre später – angesichts der immer radikaler formulierten Forderungen der SVP zum Ab- und Umbau der Sozialhilfe nicht mehr so formulieren.)

Nein, man lässt erstmal (sehr wohlwollend) SVP und Weltwoche jahrelang die Drecksarbeit machen (Kollateralschäden inbegriffen, in Form der Beschämung der Betroffenen sogar sehr erwünscht) um dann am Ende aus dem feinen Büro an der Falkenstrasse in die Berichterstattung über die diesjährige Mitgliederversammlung der SKOS ganz subtil einzuflechten: «Die allerwichtigste Frage, ob die Sozialhilfe insgesamt zu hoch sei, wurde zwar erwähnt, nicht aber erörtert.»

Nein, man macht sich nicht (offiziell) selbst die Finger dreckig, aber ganz am Schluss dem gewünschten Resultat noch den letzten Schliff zu verleihen; das macht man dann gerne. Noblesse oblige.

«Menschen, die keine IV-Rente erhalten, kommen mit der Zeit doch zur Sozialhilfe. Es dauert bloss etwas länger»

Das BSV hat ein Monitoring durchgeführt, um die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Systemen der sozialen Sicherheit (Sozialhilfe, IV, Arbeits-losenversicherung) zu untersuchen. Eine erste Vor-Information dazu gab’s im Juni, ich hatte damals schon angemerkt, wo’s aus meiner Sicht bei der Studie hakt: Wer nie IV-Leistungen erhalten hat, kann auch nicht von der IV in die Sozialhilfe wechseln.

Mittlerweile ist die ganze Untersuchung veröffentlicht und ich bin froh, hat sich jemand anders der Sache angenommen, dann muss ich mich nicht zum x-ten Mal wiederholen. Ausserdem verleiht der berufliche Hintergrund der Nationalratskandidatin Katharina Hubacher (Grüne/Luzern) als Sozialarbeiterin/Bereichsleiterin Sozialberatung ihren Ausführungen nochmal ein ganz besonders Gewicht. Der folgende Text ist der Website www.lu-wahlen.ch entnommen:

Die IV und die Sozialhilfe

Nun ist es also statistisch erwiesen: Personen, die bei der Invalidenversicherung abgewiesen oder gar nicht erst aufgenommen wurden, landen nicht in der Sozialhilfe. Der Bund hat erste Daten erhoben, die keinen signifikanten Anstieg der Sozialhilfebeziehenden darstellt.

Die Zahlen zeigen aber auch, dass die Zahl der Sozialhilfebezüger sich in den letzen Jahren kaum reduziert hat, obschon gerade in den Jahren 08/09 viele Arbeitsstellen geschaffen wurden und viele Menschen, die kurze Zeit in der Sozialhilfe waren, wieder eine Anstellung gefunden haben. In der Sozialhilfe bleiben unter anderem Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keiner Arbeit mehr nachgehen können, aber keine IV-Rente bekommen.

Mit der materiellen Grundsicherung ist diesen Menschen sicher nur teilweise geholfen.

Zahlen kann man immer unterschiedlich interpretieren. Meine Sicht aus der Praxis ist die folgende: Menschen, die keine IV-Rente mehr erhalten oder gar nicht in die IV aufgenommen werden, kommen mit der Zeit doch zur Sozialhilfe. Es dauert bloss etwas länger. Die Studie kommt zu früh. Sie wurde zwischen 2007 bis 2009 erstellt, gerade als die IV anfing, eine restriktivere Praxis anzuwenden. Die Auswirkungen kommen langsamer, also erst später auf die Sozialhilfe zu.

Die Betroffeneren versuchen sich zuerst selber zu helfen, indem sie ihren Lebensstandard reduzieren, indem sie sich vielleicht in der Verwandtschaft Unterstützung suchen, indem sie ihre Reserven aufbrauchen, usw. Dabei leben sie natürlich immer in der Hoffnung, dass sich eine Türe öffnet und sie wieder eine Anstellung bekommen. Erst, wenn all diese Auswege ausgeschöpft sind, melden sie sich bei der Gemeinde. Diese Anmeldung fällt, entgegen landläufiger Meinung, fast allen schwer, sind dann doch alle Daten offen zu legen. Nachher muss unter amtlicher Kontrolle und mit einem sehr geringen Budget gelebt werden.

Meine Erfahrung zeigt auch, dass viele dieser Menschen kaum eine Chance haben, zurück ins Erwerbsleben zu finden. Wer stellt eine 55 jährige Frau ein, die in den letzten 10 Jahren eine IV Rente bezog? Weil sie immer wieder Schmerzattacken hatte, reduzierte sie ihre sozialen Kontakte und kümmerte sich auch kaum um Weiterbildung. Sie würde zwar gerne arbeiten, müsste aber die Möglichkeit haben, kurzfristig frei zu nehmen, wenn es ihr schlecht geht. Wer kann es sich leisten, eine solche Arbeitskraft einzustellen?

Die längerfristigen Auswirkungen dieser Politik der Reduzierung und der Verschiebung der Kosten von den Sozialversicherungen auf die Kommunen werden wir erst in ein paar Jahren deutlicher feststellen. Wenn die bürgerlichen Politikerinnen und Politiker nun glauben, dass die Zahlen ihnen recht geben und wenn sie deshalb noch mehr IV-Revisionen mit dem Ziel der Reduzierung der Leistungen initiieren, sind sie auf einem gefährlichen Weg, davon bin ich überzeugt. Die Marginalisierung der schwächeren Menschen wirkt sich auf das gesellschaftliche Zusammenleben längerfristig negativ aus.

Katharina Hubacher (Grüne/Luzern), Nationalratskandidatin
Quelle: www.lu-wahlen.ch

«Idealtyp des IV-Rentners ist der Spitzensportler im Rollstuhl»

Auszug aus dem Referat «Armut und psychische Befindlichkeit» von Dr. Walter Schmid*:

«(…)Angelpunkt zwischen psychischer Auffälligkeit und Armut ist schliesslich, wie bereits erwähnt, die Arbeit. Die Arbeitsmöglichkeiten psychisch behinderter Menschen sind eingeschränkt. Auf dem Arbeitsmarkt werden Leistungsdefizite psychisch behinderter Menschen sichtbar und dies umso schneller, als die Arbeitswelt ihre Produktivität und damit ihre Leistungskraft erhöhen muss. Was nicht taugt, wird abgebaut. Wer nicht taugt, wird abgebaut. Diese Selektion ist systemimmanent und für alle Beteiligten gnaden- los in dem Sinne, dass wer sich gegen das System verhält, vom System bestraft wird.

Wer kann es sich noch leisten, jemanden mit psychischen Beeinträchtigungen einzustellen (er hätte seine Sorgfaltspflicht verletzt) oder in Anstellung zu halten (sie hätte das Rationalisierungspotential nicht ausgeschöpft)? Und in der Tat: Wer von uns hat heute noch den Freiraum oder die Geduld, sich mit schwierigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen herumzuschlagen?(…)

Wie reagiert unsere Gesellschaft auf diese doppelte Ausgrenzung, auf dieses Amalgam von Armut und psychischer Auffälligkeit? Eine Antwort könnte lauten – und einiges spricht dafür: Die Gesellschaft reagiert mit Flucht und Verdrän- gung. Allerdings wäre eine solch negative Analyse nicht ganz fair. Es gibt auch durchaus hoffnungsvolle Zeichen eines besseren Verständnisses für psychisch Kranke und wirksamerer Ansätze im Schutz psychisch Kranker vor gesell-schaftlicher Ausgrenzung.

Zu den sozialpolitischen Errungenschaften gehört, dass uns mit der Invaliden-versicherung ein grosses Sozialwerk zur Verfügung steht, welches die materielle Existenz von Tausenden von Leuten mit psychischen Behinderungen sichert. Die IV schützt Menschen im erwerbsfähigen Alter, die zu keiner Erwerbstätigkeit mehr fähig sind.

Wegen der zunehmenden Belastung des Sozialwerks wird diese Funktion der Invalidenversicherung heute allerdings mehr und mehr in Frage gestellt. Einfach machen es sich jene Kreise, welche der schwierigen und unangenehmen Diskussion über psychisch kranke Personen,die armutsgefährdet sind, einfach aus dem Wege gehen und eben mit Verdrängung reagieren. Sie bewegen sich lieber in den seichten Gewässern der Missbrauchsdebatte und setzen auf die populistische Wirkung der Schlagworte. Die Ausgrenzung der psychisch Kranken aus der Invalidenversicherung erscheint ihnen als Königsweg zur Sanierung der Kasse. Was weiter geschieht interessiert wenig.

Wegen des niederen Sozialprestiges dieser Personengruppe unter den Armutsbetroffenen und den Kranken erwächst dieser Verdrän-gungsstrategie kein grosser Widerstand. Die IV solle wieder das werden, was sie angeblich einmal war: Eine Versicherung für Menschen, die unter einer Krankheit mit höherem gesellschaftlichem Status leiden. Idealtyp des IV-Rentners ist in diesem Lichte besehen der Spitzensportler im Rollstuhl, der seiner Behinderung mit Optimismus begegnet, sie als Chance zu einem Neuanfang begreift und sein Bestes gibt. Die Versicherung spiegelt so die vorherrschenden gesellschaftlichen Werte. Keinen Platz in diesem Bild haben die andern, die psychisch Beeinträchtigten mit ihren Ängsten, Nöten und Gefängnismauern. Ihnen soll die IV nicht mehr offen stehen. Mit ihrer Krankheit ohne Prestige bleibt ihnen auf dem Weg in die Armut nur die Sozialhilfe. Also jene Hilfe, mit dem niedrigsten Sozialprestige(…)

Mit Blick auf die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Verarmung von psychisch Kranken ergeben sich damit klare Ziele: Der Stigmatisierung der psychisch Kranken muss begegnet werden. Wenn wir von der Diskrimi-nierung Behinderter sprechen, denken wir noch zu oft an fehlende Rampen und bauliche Einrichtungen. Es gibt noch ganz andere Felder, die angegangen werden sollten. Der Kampf gegen die Stigmatisierung psychisch Kranker ist absolut entscheidend. Zudem gehen heute zu wenige Ressourcen unseres Gesundheitssystems in die Bekämpfung psychischer Auffälligkeiten. Ängste und Depressionen z.B. werden zu wenig ernst genommen und oft nicht adäquat behandelt. Dies gilt besonders für Jugendliche. Ein weiteres wichtiges Feld ist die Eingliederung in die Arbeitswelt. Individuelles Coaching, die Bereit-stellung einer Arbeitsumgebung, die auf psychisch Behinderte Rücksicht nimmt, ist entscheidend.»

Kann man nix hinzufügen. Ausser: hervorragend auf den Punkt gebracht und: ganzes Referat lesen!

*Walter Schmid ist Rektor der Hochschule Luzern für Soziale Arbeit und Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Das Referat hielt er anlässlich der 8. Nationalen Fachtagung des Schweizerischen Roten Kreuzes am 23. September 2010 in Bern.

Wen würden Sie einstellen?

Die Fachstelle für Psychiatrische Rehabilitation des Kantons Basel-Landschaft hat bei 800 KMU’s in der Region eine Umfrage durchgeführt, in der die Betriebe gebeten wurden, eine Rangliste aus 9 fiktiven Stellenbewerbern zu erstellen. Die Bewerber hatten alle – bis auf einen – eine chronische Krankheit, waren aber laut Arzt dank Behandlung und Medikamenten stabil, 100 Prozent arbeitsfähig und gut qualifiziert. Der neunte Bewerber war gesund, aber im Gegensatz zu den acht kranken Bewerbern weder besonders zuverlässig noch besonders leistungsbereit.

Die Auswertung der Antworten auf die Frage «Wen würden Sie einstellen?» ergab folgende Rangliste:

  1. gesund, nicht sehr zuverlässig
  2. Insulinpflichter Diabetes
  3. Rheuma
  4. chronische Darmentzündung
  5. Harnblasenkrebs
  6. Multiple Sklerose
  7. Depression
  8. Schizophrenie
  9. Alkoholabhängigkeit

Das heisst, die KMU ziehen es vor, einen nicht sehr zuverlässigen und nicht sehr leistungsbereiten Gesunden anzustellen, obwohl sie zuvor angegeben hatten, dass Zuverlässigkeit das wichtigste Merkmal bei der Auswahl sei. Und sie würden den chronisch körperlich Kranken klar den Vorzug geben vor psychisch Kranken.

Und nun setzen wir das Ganze in Relation zur Motion der FDP «IV-Sanierung. Druck muss aufrechterhalten bleiben» in der sie fordert, dass bei Personen mit schwer definierbaren körperlichen oder psychischen Erkrankungen die Leistungen der IV sich auf die Behandlungsqualität und auf die Eingliederungs-massnahmen konzentrieren und eine IV-Rente grundsätzlich nicht ausge-sprochen wird. Und der Bundesrat in seiner Antwort die Annahme der Motion empfiehlt und gleich noch nachdoppelt: «Der Bundesrat hat die Eckwerte der Revision 6b noch nicht festgelegt. Für ihn ist aber bereits jetzt klar, dass angesichts des Auftrages des Parlamentes Massnahmen insbesondere in denjenigen Bereichen unumgänglich sind, in denen die Kosten im Verlaufe der letzten Jahre besonders stark angestiegen sind. Dazu gehören in erster Linie die Berentungen aufgrund der schwer definierbaren psychischen Störungen (Kategorie 646) [Anmerkung der Blogautorin: Das Märchen der angeblich «schwer definierbaren Störungen der Kategorie 646», war zum Zeitpunkt der Motion bereits durch die BSV-Studie «Invalidisierungen aus psychischen Gründen wiederlegt»]. Der Bundesrat wird deshalb Massnahmen zur Reduktion der Anzahl Renten bzw. zur Einschränkung der Rentenanspruchsberechtigung bei dieser Personenkategorie vorschlagen.»

Raus aus der IV – rein in die Wirtschaft. Grossartige Idee, liebe FDP: Aber bevor ihr solche Anträge stellt, bemüht euch doch erstmal in den eigenen Reihen darum, dass die „Wirtschaft“ die psychisch Kranken dann auch wirklich anstellen würde. Ansonsten kommt der leise Verdacht auf, dass ihr es gar nicht ernst meint, mit der „Integration“ und die Betroffenen einfach mittels der helvetischen Sozialverschiebungsmatrix in die Sozialhilfe abschieben wollt.

*Die obigen Umfrageergebnisse wurden in verschiedenen Vorträgen und Artikeln vorgestellt von Niklas Baer, Leiter Fachstelle für Psychiatrische Rehabilitation, Kantonale Psychiatrische Dienste Basel-Landschaft