Realitätsverweigernde Retro-Romantiker

«Einen Nachnamen hatte er nicht. Für alle im Dorf war er einfach, selbst im hohen Alter noch, der «Walterli». Man sah ihn meistens draussen durch die Quartierstrassen streifen, und wo immer er ein Papierchen oder einen Kaugummi vor sich liegen sah, hob er den Kleinmüll seiner unachtsamen Mitbürger auf und entsorgte diesen im nächsten Abfalleimer.
Walterli mochte keine Unordnung, dafür liebte er die Frauen. Strahlend grüsste der schmächtig geratene Bauernbub seine Favoritinnen mit den Worten: «Sali, Schätzeli.» Ab und zu drückte ihm jemand einen Fünfliber in die Hand. War ein Haarschnitt fällig, marschierte Walterli beim Dorfcoiffeur ein und liess sich frisieren. Selbstverständlich kostenlos. Genauso selbstverständlich wohnte er im Bürgerheim, wo gestrandete Existenzen und Menschen mit kleinen Macken und Behinderungen Aufnahme fanden. Die Gemeinde kam für Kost und Logis auf, eine kleine IV-Rente deckte die übrigen Verpflichtungen.

Für Menschen wie Walterli wurde 1960 die Invalidenversicherung in der Schweiz eingeführt.»

Peter Keller: Ausweitung der Therapiezone, Die Weltwoche, Ausgabe 07/2013

Soweit die von SVP-Nationalrat und Weltwoche-Autor Peter Keller gezeichnete Retro-Fantasie des idealen IV-Bezügers/Behinderten: Er wird nicht nur beim Vornamen, sondern auch noch in der Diminuitiv-Form genannt, man drückt ihm ab und zu eine milde Gabe in die Hand und er wohnt dort, wo man es ihm zugewiesen hat. Kosten tut er auch nicht viel. Und überhaupt ist er irgendwie harmlos und kindlich (Stichwort: «Jöh, Behinderte!») und vor allem: für jedermann sichtbar behindert. Ein «Möngi», wie man «in der guten alten Zeit» zu sagen pflegte.

Der «liebe Möngi» oder der «heldenhafte Rollstuhlfahrer» dienen bei der Weltwoche, der SVP und allen anderen Retro-Romantikern als leuchtend heller Gegenpart zu den «dunklen Mächten» der Massen an psychisch Kranken, die die IV mit angeblich vorgespielten Krankheiten finanziell in den Ruin treiben. So auch im eingangs zitierten Artikel von Keller. Ich habe diese «Gut gegen Böse» Inszenierung der Weltwoche vor drei Jahren unter dem Titel «Der sympathische Projektmanager im Rollstuhl mit der Katze vs. die anonyme psychisch kranke Kantinenmitarbeiterin mit Migrationshintergrund» aufgezeigt.

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Aus der Luft gegriffene Zahlen, aber egal…

Man würde ja denken, irgendwann langweilt dieses ewig gleiche Narrativ auch den hartgesottensten Weltwocheleser. Leider ist das nicht so. Der gemeine Weltwochleser liest offenbar gerne immer wieder dasselbe, weil es ihn bei jedem Mal Lesen noch mehr überzeugt, dass etwas wirklich wirklich wahr ist. Auch wenn es falsch ist.

So schrieb denn Ende letzten Jahres Weltwocheautor Markus Schär anlässlich des Nichteintretenentscheides des EGMR im Fall Spycher den gefühlt hundertsten Artikel zum Thema «Schleudertrauma». Eimal mehr garniert mit tendenziösen Behauptungen:

«(…) bis 2005 sprang die Zahl der IV-Rentner von 150’000 auf 300’000, und zwei Drittel der Neurentner litten an an Gebrechen mit «unklarer Kausalität» – zu Deutsch: Ohne nachvollziehbaren Grund.»

Markus Schär: Ohrfeige für Menschenrechtler, Die Weltwoche, Ausgabe 51/2015

Auf die Frage nach einer seriösen Quelle für diese «Zwei Drittel Neurentner ohne nachvollziehbaren Grund» nannte mir Schär einen Artikel von SVP-Alt-NR Bortoluzzi in der von SVP-Alt-NR Ulrich Schlüer herausgegebenen nationalkonservativen Zeitschrift «Schweizerzeit». Also keine offizielle IV-Statistik. Er hätte dabei bloss seinen Redaktionskollegen Alex Baur fragen brauchen, der weiss nämlich genau, mit welchem Trick man diese zwei Drittel angeblich «unklare Beschwerden» aus der offiziellen IV-Statistik herausbekommt. Ich hatte das 2010 – anlässlich eines irreführenden Artikels von Alex Baur – von schon mal aufgezeigt: Baur zählte darin einfach alle IV-Bezüger mit psychischen Krankheiten und diejenigen mit «Krankheiten an Knochen und Bewegungsapparat» zusammen und fertig sind die zwei Drittel «diffuse Störungen». Dass unter der zweiten Kankheitskategorie auch mit bildgebenden Verfahren objektivierbare Erkrankungen wie z.B. Morbus Bechterew figurieren, ist nur ein völlig unwichtiges Detail am Rande.

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Relevant ist nicht der «Schaden», sondern seine Auswirkung

Ebenfalls ein komplett unwichtiges Detail am Rande ist für die Retro-Romatiker der Teil im ATSG, der vor dem «objektiv überwindbar» kommt:

Für die Beurteilung des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit sind ausschliesslich die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.

Also nochmal für die Weltwocheredakteure und -leser zum mitschreiben: Nicht der gesundheitliche Schaden (welcher Art auch immer) an sich ist versicherungsrechtlich relevant, sondern welche Folgen der «Schaden» konkret auf die Erwerbsfähigkeit hat. Angesichts eines Nationalrates wie Christian Lohr, der trotz deutlich sichtbarerer Behinderung keine IV-Rente beziehen muss, könnte man sich jetzt auch ganz trefflich über das «objektiv» in zweiten Teil streiten. Die selben Stammtisch-Diagnostiker, die auf den ersten Blick wissen, dass der «Heiri» «Ali» doch nur ein Sozialschmarotzer ist, der ganz sicher keine schwere psychische Störung hat, würden nämlich genauso zielsicher Christian Lohr eine IV-Rente «zuerkennen», wenn sie nicht wüssten, wer er ist. Und selbst im Wissen darum, dass Lohr als Nationalrat arbeitet, sind viele Leute überzeugt, dass er eine IV-Rente erhält. Was zeigt: der Stammtisch denkt, eine IV sei eine «Behinderten-» und keine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Und darum überlässt man solche Abklärungen und Entscheide qualifizierten Fachleuten und nicht dem Stammtisch oder der Weltwoche.

In ihrer absoluten Besessenheit mit der «Objektivierbarkeit» verweigern sich die Retro-Romantiker nämlich der Tatsache, dass kein Röntgenapparat, kein MRI und kein Labor einen Zettel mit einer prozentgenauen Erwerbs(un)fähigkeitsbescheinigung ausspuckt.

Auch bei mittels Laboranalyse und/oder bildgebenden Verfahren diagnostizierbaren Krankheiten ist der Arzt auf so genannt «subjektive» Angaben des Patienten angewiesen (z.B. Wie schnell ermüden Sie bei gewissen Tätigkeiten, wie stark sind die Schmerzen u.s.w.) um schliesslich unter Einbezug weiterer Parameter (eigene Beobachtung des Verhaltens des Patienten, Krankengeschichte, evtl. auch Angaben von Angehörigen) ein Gutachten erstellen zu können, aus dem das Ausmass der Erwerbs(un)fähigkeit schlüssig und (Achtung Herr Schär!) nachvollziehbar hervorgeht.

Und genau gleich ist es bei den psychischen Erkrankungen. Anhand der Krankengeschichte kann beispielsweise nachvollzogen werden, ob und wie lange sich jemand bereits einer Therapie unterzieht, ob Klinikaufenthalte stattgefunden haben u.s.w. Da beim überwiegenden Teil der psychisch Erkrankten bereits in Kindheit und Jugend erste Symptome und Auffälligkeiten auftreten und sich dadurch häufig Schwierigkeiten in Schule und Ausbildung ergeben, kann durch eine genaue Anamnese durchaus erfasst werden, ob jemand «mal schnell eine psychische Krankheit simuliert» oder ob die Problematik schon lange besteht. Wenn man sehr bösartig ist, kann man natürlich behaupten, die Betroffenen hätten eben schon als Kind «Sozialschmarotzer» werden wollen.

Kann man natürlich machen.

Oder man könnte mal einen aktuellen SANP-Fachartikel darüber lesen, wie  beispielsweise eine «Versicherungsmedizinische Begutachtung der Posttraumatischen Belastungsstörung» lege artis vorgenommen werden sollte. Wer danach immer noch meint, ein Weltwochejournalist sei gleich qualifiziert, eine Erwerbs(un)fähigkeit zu berurteilen, wie eine medizinische Fachperson, kann sich dann ja auch bei Gelegenheit von Herrn Köppel den Blinddarm operieren lassen.

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Subjektive Objektivität

Selbstverständlich gib es bei den IV-Begutachtungen durchaus Verbesserungspotential und auch Fachleuten passieren Fehler. Allerdings nicht in dem von rechten Politikern und ihren journalistischen Adlaten ständig suggerierten «immensen Ausmass». Dann würde man nämlich bei der mittlerweile sehr engmaschigen Missbrauchsbekämpfung bei der IV eine deutlich höhere Missbrauchsquote finden als nur ein knappes Prozent. Und ein kürzlich veröffentlichter BSV-Forschungsbericht müsste nicht konstatieren, dass bei vielen psychisch kranken IV-Bezügern Integrationsmassnahmen abgebrochen oder gar nicht erst zugesprochen werden, weil die Betroffenen schlicht zu krank dafür sind.

Diese Tatsachen werden aber von Retro-Romantikern komplett ignoriert, weil sie nicht bereit sind, anzuerkennen, dass auch unsichtbare Behinderungen sehr relevante Auswirkungen auf die Funktions- und damit Erwerbsfähigkeit haben können. Und dass Fachleute diese Auswirkungen sehr wohl erkennen, darstellen und begründen können. Des weiteren wird ständig von einer «Diagnoseflut» geschwafelt, die daran schuld sei, dass heute ja «jeder psychisch krank sei». Psychische Krankheiten haben aber nicht zugenommen (sie waren schon immer weit verbreitet), sie wirken sich heute – wo viel mehr geistig gearbeitet wird und erhöhte Flexibilität gefragt ist – einfach nur häufiger «behindernd» aus als früher.

Umgekehrt können heute viele körperliche Krankheiten/Behinderungen aufgrund des medizinischen und technischen Fortschrittes besser behandelt und kompensiert werden. Und durch gesellschaftliche Veränderungen kann sogar jemand mit einer so deutlich sichtbaren Behinderung wie Christian Lohr als Nationalrat oder der blinde Jurist Manuele Bertoli im Tessin als Staatsrat arbeiten (ich nehme jetzt einfach diese plakativen Beispiele zur Illustration, es gibt natürlich auch noch viele andere).

Früher hätte es sowas nicht gegeben. Und daraus ergibt sich für den Retro-Romantiker eine innere Dissonanz, die er dadurch auflöst, dass er die Betreffenden als «Superhelden» glorifiziert. Dass mit seiner «Objektivität» etwas nicht stimmt und auch eine sichtbare Behinderung nur sehr beschränkt etwas über die effektive Leistungs-/Erwerbsfähigkeit aussagt, kommt den Retro-Romantiker nicht in den Sinn. Auch nicht, dass seine althergebrachte Sichtweise gegenüber Menschen mit einer sichtbaren Behinderung («Da sieht man ja gleich, dass die nix können») diskriminierend sein könnte.

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Protest gegen einheitliche Begutachtung

Der Tatsache, dass die Sicht- oder Nichtsichtbarkeit einer Behinderung/Erkrankung nur sehr rudimentär über die sich daraus ergebende Erwerbs(un)fähigkeit Auskunft gibt, hat das BSV im IV-Rundschreiben Nr. 339 zu medizinischen IV-Gutachten im September 2015 folgendermassen Rechnung getragen:

Der Auftrag ist für alle Arten von Gesundheitsschädigungen anwendbar, da es im Hinblick auf eine ressourcenorientierte Abklärung keinen Sinn mehr macht, zwischen psychosomatischen und anderen Leiden zu differenzieren.

Das ruft natürlich die Retro-Romantiker auf den Plan. In diesem Fall den FDP-Nationalrat Ignazio Cassis, der in einer Interpellation u.a. folgendes fragt:

Sind unterschiedliche Abklärungsmethoden in der IV von Personen mit organischen Beschwerden und solche mit psychischen Beschwerden unrechtmässig?

Ganz zufälligerweise spricht Cassis genau wie die Weltwoche nicht von «psychosomatischen» Beschwerden (also den sog. Päusbonogs)», sondern von «organischen» und «nicht organischen (= psychischen) Beschwerden» und ganz zufälligerweise hat Cassis bereits 2009 eine Motion eingereicht, die fordert, dass bei «schwer definierbaren psychischen Störungen» (die Cassis mit dem IV-Code 646 gleichsetzt) grundsätzlich keine Rente gesprochen soll. Notabene einige Monate nachdem eine BSV-Studie bereits aufgezeigt hatte, dass der Hauptanteil der 646-IV-Bezüger an «klassischen» und klar diagnostizierbaren psychischen Störungen wie Persönlichkeitsstörungen, Depressionen u.s.w. leiden und diese Erkrankungen – (auch wenn sie von Laien nicht erkannt werden) mit schweren Einschränkungen im Erwerbsleben verbunden sein können.

Aus Cassis‘ damaliger (wie auch der kürzlichen) parlamentarischen Eingabe spricht also eine komplette Realitätsverweigerung. Und zwar mit System.

Und Inclusion Handicap (die jetzt zwar einen modernen Namen tragen, aber ansonsten offenbar immer noch nicht begriffen haben, dass sich auch die Zusammensetzung ihrer Klientel gewandelt hat) kommentiert das IV-Rundschreiben erstaunlich deckungsgleich mit Cassis (Das subtile «heiliger St. Florian-Prinzip» von Inclusion Handicap kennt man ja bereits von deren Stellungnahme zur Rechtsprechung bei Cancer related Fatigue):

«Die Ausdehnung auf alle Arten von Gesundheitsschädigungen und somit auch auf die rein körperlichen Beeinträchtigungen entspricht daher kaum der Absicht des Bundesgerichts. Hinzu kommt, dass unter Umständen nicht jeder Gutachter oder jede Gutachterin gleichermassen in der Lage ist, die Ressourcenfrage zu beantworten: Ist hierfür in der Regel nicht eine psychologisch-psychiatrische Beurteilung notwendig? Würde dies insbesondere dann, wenn lediglich körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, nicht den Sinn des Abklärungsverfahrens sprengen?»

Behinderung und Recht 4/15

Dazu muss man wissen, dass bei manchen körperlichen Behinderungen die Rentenzusprache nicht so sehr über eine detaillierte Einzelfallabklärung, sondern eher eine Art «Automatismus» geregelt wird. Das merken Betroffene dadurch, dass sie sich regelrecht dagegen wehren müssen, wenn sie eine tiefere IV-Rente als für ihre Diagnose «vorgesehen» erhalten möchten. Solche pauschalen Regelungen haben natürlich gewisse Vorteile. Und gegen die Aufhebung dieser Bevorzugung wehrt sich nun eben Inclusion Handicap. Oder kann mir vielleicht jemand erklären, warum sich eine Behindertenorganisation sonst gegen eine für alle Behinderungsarten gleich gestaltete Abklärung wehren sollte?

Für eine Eingliederungsversicherung sollte es selbstverständlich sein, die vorhandenen Ressourcen bei jeder Person individuell abzuklären. Eine IV-Rente darf keinesfalls eine Art automatische «Belohnung» für eine gewisse Krankheit/Behinderung darstellen, sondern muss in jedem Fall die effektive Erwerbs(un)fähigkeit widerspiegeln. Denn auch bei sogenannt «rein» körperlichen Erkrankungen können (psychische) Ressourcen bei der Krankheitsbewältigung eine positive oder (bei deren Fehlen) eine negative Rolle spielen.

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Willkommen in der Realität

Angesichts der aktuell 45% der IV-Bezüger, bei denen die Erwerbsunfähigkeit auf psychische Ursachen zurückzuführen ist, sollten sich auch hardcore-Retro-Romantiker endlich der halt nicht ganz so schönen Realität stellen, dass die Psychiatrie (wie die somatische Medizin übrigens auch) leider nicht immer heilen, sondern vielfach bestenfalls behandeln kann. Das heisst; gewisse krankheitsbedingte Einschränkungen bleiben dann eben bestehen. Durch frühzeitige Intervention und mit geeigneten Arbeitsplatzanpassungen könnten aber mehr Betroffene künftig trotzdem (teil)erwerbstätig bleiben.

Wenn man allerdings wie die Weltwocheredakteure seit Jahren Menschen mit psychischen Störungen durch tendenziöse Artikel in das nur schlechtestmögliche Licht rückt, darf man sich gerne auch mal an der eigenen Nase nehmen, wenn laut einer Umfrage des BSV nur 10% der Arbeitgeber bereit sind, Menschen mit einer psychischen Störung anzustellen. Oder noch weniger Arbeitgeber psychisch beeinträchtigte Jugendliche ausbilden würden. Menschen, die in der öffentlichen Wahrnehmung nicht als krank, sondern als «faule Simulanten» gelten, will dann halt auch niemand anstellen/ausbilden.

Kommt dazu; Mitarbeiter mit gewissen Persönlichkeitsstörungen (die einen grossen Anteil unter den psychisch kranken IV-Bezügern ausmachen) können durch ihre krankheitsbedingten starren Verhaltensmuster für ihr Arbeitsumfeld in der Tat sehr anstrengend sein. Laut der BSV-Studie «Schwierige Mitarbeiter» werden «Probleme» mit solchen Mitarbeitern in neun von zehn Fällen mit einer Kündigung «gelöst» (Und am nächsten Arbeitsplatz geht die Problematik wieder von vorne los).

Man kann sich diesen Tatsachen natürlich weiterhin komplett verweigern und stattdessen in rosafarbenen retro-romantischen Träumen vom «Walterli» schwelgen.

Von Journalisten und Nationalräten, von denen die meisten immerhin ein Studium absolviert haben, würde man aber eigentlich erwarten, dass sie fähig sind, der Komplexität aktueller Probleme (und 100’000 IV-Bezüger mit psychischen Erkrakungen sind in der Tat ein grösseres nicht nur finanzielles, sondern auch gesellschaftliches Problem) differenziertere Analysen und Problemlösungsvorschläge entgegenzusetzen, die über eine simple Stammtischlogik hinausgehen.

Die Stammtischlogik à la «Alles Scheininvalide! Die können alle arbeiten!» mit der man bei der IV-Revision 6a «argumentierte» hat den Realitätscheck nämlich leider leider nicht bestanden.

Darüber berichtet heute übrigens auch der Tages Anzeiger: IV-Bezüger finden kaum mehr Arbeit

An den Rollstuhl gefesselte Supermänner die auf eine IV-Rente verzichten

Falls es noch einen Beweis gebraucht hätte, dass der im letzten Blogartikel vorgestellte Sprachleitfaden nötig bzw. die durch dessen Lektüre angeregte Sensibilisierung wünschenswert wäre: Der ostschweizerische  «Anzeiger» erbrachte ihn mit seinem am 19. März 2014 publizierten Artikel «Superman mit Handicap» über den Thurgauer Rollstuhlsportler Marcel Hug. Einige Auszüge:

«Seine Wohnung liegt im zweiten Stock, einen Lift gibt′s nicht. So stemmt sich der Mann mit Spina bifida («offener Rücken») jedesmal mit Krücken die Treppen hoch.»

«Eine IV-Rente hat er nie beantragt, obwohl sie auch ihm möglicherweise zustünde. Warum nicht? «Weil ich im Moment gut durchkomme mit dem Sport, und weil ich stolz bin, dass ich auf eine IV-Rente nicht angewiesen bin.»

«Obwohl er mit seiner vorgeburtlichen Rückenmarkschädigung an den Rollstuhl gebunden ist (…)»

«Mit Sätzen wie «Ich will als Sportler respektiert und nicht als Behinderter bewundert werden» oder «Ich mache Sport, obwohl ich im Rollstuhl bin, und nicht, weil ich im Rollstuhl bin» verschaffte er sich Respekt und mauserte sich zu einem Aushängeschild des Behinderten- und Rollstuhlsports.»

Wie der Titel schon sagte: «Superman». Kann alles, braucht keinen Lift, und keine IV-Rente und Respekt verschafft er sich mit Sätzen, die in den Ohren des Journalisten offenbar wahnsinnig beeindruckend klingen, aber dessen Sinn er ebenso offenbar nicht verstanden hat, ansonsten würde er den Respekt der Hug entgegengebracht wird, nicht auf dessen «Sätze» sondern dessen Leistung zurückführen. Oder welcher nichtbehinderte Sportler wird aufgrund von «Worten» statt seiner Leistung anerkannt?

Der Verzicht auf die IV-Rente ist etwas, was auch in praktisch jedem Artikel über den Thurgauer CVP-Nationalrat Christian Lohr explizit hervorgehoben wird:

«(…)sagt Lohr, der seinen Lebensunterhalt ohne IV-Rente selber verdient» («Der Spiegel» hat ihn auch schon mit Bill Clinton verglichen, Tagesanzeiger 14.11.2011)

«Heute arbeitet er als Journalist und Dozent. Er verdient seinen Lebensunterhalt selbst und bezieht keine IV-Rente.» (Lassen Sie sich nicht behindern, Coopzeitung 22.11.2011)

«Lohr arbeitet nicht Teilzeit, sondern mehr als die meisten. Er bezieht keine Invalidenrente, obwohl sie ihm zusteht.» (Christian Lohr «Für seine Überzeugung muss man kämpfen» Beobachter 11. 3.2013)

«Als Schwerbehinderter wehrt sich Nationalrat Christian Lohr erfolgreich gegen das Sparen bei der Invalidenversicherung. Sein eigenes Leben meistert der Mann mit missgebildeten Armen und Beinen ohne eine IV-Rente.» (Siegeszug im Rollstuhl, Weltwoche 12.6.2013)

Im letzten Hort der heroischen Männlichkeit (oder was man dafür hält) der Weltwocheredaktion liebt man solche Darstellungen ganz besonders. Alex Baur schrieb vor einem Jahr auch über den «nach einem Velounfall an den Rollstuhl gebundenen Mirosch Gerber» der – natürlich – «auf eine IV-Rente verzichtet». Im Artikel «Der sympathische Projektmanager im Rollstuhl mit der Katze vs. die anonyme psychisch kranke Kantinenmitarbeiterin mit Migrationshintergrund»  schrieb ich damals: «Aufgrund einer von der IV bezahlten Umschulung konnte sich Gerber schliesslich auch beruflich als Projektmanager wieder erfolgreich eingliedern. Immerhin ist die Weltwoche so ehrlich, auch zu schreiben, dass die IV infolgedessen entschied, dass Mirosch Gerber zu hundert Prozent arbeitsfähig sei. Von einem im Lead erwähnten «Verzicht auf die IV-Rente» kann also keine Rede sein»

Woraufhin Mirosch Gerber im Blog kommentierte: «Sie irren, mit meinem Verletzungskatalog und den Spätfolgen könnte ich wenn ich wollte, 5 IV Renten beantragen und mit hoher Sicherheit auch erhalten».

Wir haben hier also lauter heroische Super-Männer im Rollstuhl, die eigentlich eine IV-Rente bekämen (weil – so der mit all diesen Artikeln vermittelte Eindruck – man ja in der Schweiz mit der Auslieferung des Rollstuhls gleich auch automatisch die IV-Rente dazubekommt), die aber stattdessen todesmutig in die Schlacht ziehen als Rollstuhlsportler/Nationalrat/Projektmanager tätig sind. Natürlich vor allem aus dem Grund, die Sozialversicherungen nicht zu belasten. Nicht etwa aus Notwendigkeit, weil die IV befände, wer als Nationalrat sein (gutes) Geld verdienen kann, wäre an sich nicht IV-berechtigt. Nein, diese «Behinderten» sind alle unsäglich gute Menschen, die alleine aus Dienst an den Mitmenschen arbeiten. Zum Beispiel um diese «zu inspirieren».

Hat irgendwer jemals in einem Artikel über die Rollstuhlsportlerin Edith Hunkeler gelesen, sie würde auf eine IV-Rente verzichten? Ich vermute, dass das nicht daran liegt, dass Edith Hunkeler tatsächlich eine IV-Rente bezieht, sondern dass sie –  wie sehr viele andere RollstuhlfahrerInnen auch – ganz einfach selbstverständlich ihrer Tätigkeit nachgeht. Ohne diesen zusätzlichen männlichen ich-beziehe-im-Fall-keine-IV-Rente-Superhelden-Nimbus.

Ach so, das liegt daran, dass die wirkliche Bestimmung (laut Weltwoche und so) der Frau nicht im Superheldendasein liegt, sondern im Mutter werden? Dazu empfehle ich die Sendung Reporter vom 06.11.2011 des Schweizer Fernsehens «Mutter auf Rädern – Ein Jahr mit Edith Hunkeler und ihrer Tochter Elin» die ziemlich ausgewogen zeigt, dass Mutterschaft zum einen auch für eine Rollstuhlfahrerin möglich ist, zum andern aber auch für eine so gut trainierte Sportlerin wie Edith Hunkeler aufgrund der Behinderung doch nicht immer ganz einfach ist. Manche Momente sind gut, andere sind schwieriger, so wie es bei Nichtbehinderten auch ist.

Wäre schön, wenn eine so ausgewogene Berichterstattung häufiger anzutreffen wäre.

Diffamierung. Diskreditierung. Diskriminierung.

Diffamierung. Diskreditierung. Diskriminierung. Mit diesen drei Worten beschrieb der Präsident der Schweizerischen Sozialhilfekonferenz (SKOS) Walter Schmid Anfang Mai während der «Zürcher Prozesse» die Art und Weise wie die Weltwoche über – zumeist ausländische – Sozialhilfebezüger berichtet. Im Fokus stehen dabei natürlich nie die rechtmässigen Bezüger, sondern ausschliesslich Betrüger. Anhand empörender Einzelfälle wird kontinuierlich ein manipuliertes Bild der Wirklichkeit entworfen, nachdem die Betrüger nicht etwa Einzelfälle, sondern vielmehr den Normalfall darstellen. Aufgrunddessen wirken Forderungen nach diskriminierenden Gesetzen irgendwann dann nicht mehr diskriminierend, sondern höchst legitim.

Wir kennen das ganze Prozedere bereits aus dem IV-Bereich. Stichwort «Scheininvalide». Wer damals die verschiedenen Stufen etwas verschlafen hat (diverse Behindertenorganisationen beipsielsweise) hat aktuell Gelegenheit, den Prozess am Beispiel der Sozialhilfe nochmal live und in Farbe mitzuerleben.

Zuallererst verbaut sich natürlich kein bürgerlicher Politiker die Karriere, indem er öffentlich verkünden würde, dass man bei Behinderten sparen wolle. Oder bei unverschuldet in Not geratenen alleinerziehenden Müttern in der Sozialhilfe. Die «Schwächsten» angreifen. Sowas macht man doch nicht. Jedenfalls nicht direkt. Erstmal lässt man die Profis fürs Grobe – Weltwoche und SVP – das Feld vorpflügen. Hiess im Falle der IV; den Begriff Scheininvalide in die öffentliche Diskussion einbringen, das ganze parallel mit parlamentarischen Vorstössen und regelmässiger Berichterstattung in der Weltwoche begleiten.

Oder um es im Jargon von Herrn Köppel zu sagen: Auf Missstände aufmerksam machen.

Diffamierung und Diskreditierung dienen u.a. auch dazu, die Betroffenen mundtot zu machen. (Nicht, dass die sich etwa noch wehren!). Beschämung ist dazu eines der wirkungsvollsten Mittel überhaupt. Ist von IV- oder Sozialhilfebezügern in der öffentlichen Debatte hauptsächlich im Zusammenhang mit Betrug die Rede, färbt das auch auf die redlichen Bezüger ab. (Und das, mal am Rande bemerkt, freut durchaus auch viele Bürgerliche jenseits der SVP, denn eine möglichst hohe Schamgrenze für den Bezug von Sozialleistungen verringert die Kosten für ebenjene).

Und damit sich nicht etwa die Helfer(organisationen) für die Betroffenen einsetzen, werden diese gleichsam diffamiert (Dann sind sie nämlich erstmal damit beschäftigt, sich selbst/die eigene Organisation zu verteidigen). Da bei der IV-Scheininvaliden-Kampagne psychisch Kranke im Fokus standen, traf es damals die Pro Mente Sana, der die Weltwoche unterstellte, sie verhelfe «Versicherten zu zweifelhaften IV-Renten». Des Weitern wurde der angebliche Kausalzusammenhang zwischen der Psychiaterdichte und der IV-Quote immer wieder bemüht, obwohl sich ein analoger statistischer Zusammenhang auch zwischen der Zahnarztdichte und der Anzahl der IV-Renten aus psychischen Gründen festellen lässt. Niemand käme aber wohl auf die Idee, die Zahnärzte für die angestiegenen IV-Renten aus psychischen Gründen verantwortlich zu machen.

Nichtsdestotrotz funktioneren solche einmal in die Welt gesetzten einfachen Erklärungsversuche natürlich trotzdem hervorragend. So sehen wir exakt das gleiche jetzt bei der Sozialhilfe, titelte das Newsnet doch am 29. Mai 2013: «Wo es viele Sozialarbeiter gibt, gibt es viele Sozialfälle»

(btw. hat mal jemand die Zahnarztdichte in Biel untersucht…?)

Und nachdem die Weltwoche auch bei der Sozialhilfe mit jahrelanger Missbrauchsberichterstattung genügend vorgepflügt hat, steht nun also auch die Schweizerische Sozialhilfekonferenz (SKOS) im Fokus. Schön abgestimmt mit der SVP, die in verschiedenen Kantonen mit Vorstössen die Kürzung der von der SKOS vorgegeben Ansätze fordert oder aber Gemeinden mit der SVP angehörigen Sozialvorstehern treten medienwirksam gleich ganz aus der SKOS aus.

Zum effektiven Missbrauch gibt es übrigens analog der IV (Nachtrag 2015: Mittlerweile gibt es eine Zahl: die IV-Missbrauchsquote liegt unter 1%) auch bei der Sozialhilfe bis heute keine konkreten Zahlen (Cui bono?), aber das macht nichts, denn die Diskussion ist – analog zu den zu den nicht objektivierbaren Krankheiten, die nun nicht mehr IV-berechtigt sind – bei der Sozialhilfe mittlerweile bei der nicht genau definierbaren «Renitenz» angelangt. Und von der «aktiven Renitenz» ist es dann nur noch ein kleiner Schritt zur «passiven Renitenz» oder wie es der Sozialvorsteher von Köniz (BE) Ueli Studer (SVP) formuliert: «Vielen ist es in der Sozialhilfe recht wohl».

Das ist dann der Punkt, wo Ökonomen – natürlich – sehr sachlich die «falschen Anreizen» hervorheben, die die Betroffenen vom Arbeiten abhalten. Und darum müsste man die betreffende Sozialleistung eben kürzen. Damit sich «Arbeit lohnt». Auch das kennen wir bereits von der IV.

Das Problem sind in meinen Augen nicht mal so sehr die geforderten Kürzungen. Ich finde nur das jeweils um die zehn Jahre dauernde Affentheater drumherum unfassbar erbärmlich. Keiner hat die Eier (Ja Entschuldigung die Wortwahl, aber ist doch wahr) hinzustehen und zu sagen: Hey, die Behinderten und all die sonstigen Sozialfälle kriegen jetzt weniger Geld. Punkt. (Ergänzung Juni 2018: Diesen Abschnitt würde ich heute – fünf Jahre später – angesichts der immer radikaler formulierten Forderungen der SVP zum Ab- und Umbau der Sozialhilfe nicht mehr so formulieren.)

Nein, man lässt erstmal (sehr wohlwollend) SVP und Weltwoche jahrelang die Drecksarbeit machen (Kollateralschäden inbegriffen, in Form der Beschämung der Betroffenen sogar sehr erwünscht) um dann am Ende aus dem feinen Büro an der Falkenstrasse in die Berichterstattung über die diesjährige Mitgliederversammlung der SKOS ganz subtil einzuflechten: «Die allerwichtigste Frage, ob die Sozialhilfe insgesamt zu hoch sei, wurde zwar erwähnt, nicht aber erörtert.»

Nein, man macht sich nicht (offiziell) selbst die Finger dreckig, aber ganz am Schluss dem gewünschten Resultat noch den letzten Schliff zu verleihen; das macht man dann gerne. Noblesse oblige.

Der sympathische Projektmanager im Rollstuhl mit der Katze vs. die anonyme psychisch kranke Kantinenmitarbeiterin mit Migrationshintergrund

Im Februar 2013 erschienen zwei Artikel zum Thema IV in der Weltwoche. Der erste Artikel von Peter Keller hiess «Ausweitung der Therapiezone» und der Lead begann mit den Worten: «Über 100 000 Menschen beziehen aus psychischen Gründen eine IV-Rente». Illustriert ist der Artikel mit dem Foto eines Mannes in einem monströs wirkenden Elektrorollstuhl. Das Bild wurde seitlich aufgenommen und das Gesicht des Mannes ist deshalb nicht sichtbar, sichtbar ist nur eins: die Behinderung. Die Bildunterschrift lautet: «Vergangenheit: Invaliditätsrente bei schweren Geburtsfehlern».

Der Artikel beginnt so: «Einen Nachnamen hatte er nicht. Für alle im Dorf war er einfach, selbst im hohen Alter noch, der «Walterli». Der weiteren Beschreibung ist zu entnehmen, dass «s‘ Walterli» offenbar eine geistige Behinderung hatte. Und für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung – so die Weltwoche – sei die IV ursprünglich geschaffen worden.

Im weiteren Verlauf des Artikels mäandert der Autor von der hohen Zahl der IV-Renten aus psychischen Gründen zu Schmerzstörungen und Schleudertrauma, verwebt diese mit der Kostenexplosion bei der IV und landet schliesslich bei der «1968 geborenen D.», deren Geschichte die Weltwoche offenbar einem BGE entnommen hat. D. war vor ihrer Berentung Kantinenmitarbeiterin, hat einen Migrationshintergrund und mehrere psychische Erkrankungen, welche Historiker Peter Keller fachmännisch als «fragwürdig» einstuft um dann nahlos dazu überzuleiten, dass in einem kürzlich in der Weltwoche publizierten Betrugsfall «dieselben Beschwerden vorgegeben worden seien».

Keller kritsiert im weiteren die Zunahme der Geburtsgebrechen, insbesondere der ADHS-Fälle: «Was früher salopp als ‚Zappelphilipp‘ bezeichnet und in der Allgemeinheit vor allem als Ausdruck mangelnder Erziehung wahrgenommen wurde, gilt heute als medizinische Diagnose (…)» Daraufhin wird die Erweiterung des DSM gegeisselt und der Artikel endet schliesslich mit dem Satz «Mit etwas Geschick kann sich der Zappelphilip bis zu Pensionierung als IV-Rentner durchschlagen».

Kurz: der Artikel ist eine Art Restemülleimer, in den scheinbar einfach mal wahllos alles reingeworfen wurde, was zum Thema IV/psychisch/Betrug grad so im Kopf des Autors rumlag. Abgesehen vom eingangs erwähnten (geistig behinderten) Walterli, enthält der Artikel keine Namen, keine näher ausgeführten Lebensgeschichten, keine Gesichter, alles bleibt im Anonymen und Ungefähren, psychisch Kranke sind einfach eine exorbitant gestiegene Zahl in der im Artikel ausgiebig zitierten IV-Statistik.

Als direkter Gegenentwurf dazu folgte zwei Wochen später der perfekt durchkomponierte Artikel «Störfaktor im IV-Apparat» von Alex Baur. Lead: «Mirosch Gerber ist seit einem Velounfall an den Rollstuhl gebunden. Wie viele Paraplegiker arbeitet er trotzdem zu hundert Prozent und verzichtet auf eine IV-Rente» Auf dem Foto lächelt Rollstuhlfahrer Mirosch Gerber sympathisch in die Kamera während seine Katze durchs Bild läuft (Foto siehe hier).

Baur zählt zu Beginn die schweren Verletzungen auf, die der heutige Rollstuhlfahrer Mirosch Gerber durch einen Mountainbikeunfall erlitten hat, erwähnt auch die hohen Dosen vom Morphium, die nach den schweren Operationen nötig waren, sowie die enormen Anstrengungen der Reha und wundert sich, «mit welcher Energie Gerber heute trotzdem sein Leben meistert».

Überhaupt, so der weitere Grundtenor des Artikels, möchte der Rollstuhlfahrer vor allem eins: Der IV möglichst wenige Kosten verursachen. Da sich Gerber aufgrund seiner früheren Tätigkeit in der Baubranche auskannte, fiel ihm auf, dass die Wohnungsumbauten (welche die IV bezahlt) scheinbar nach dem Motto: »Egal wie teuer, die IV bezahlt ja» gemacht würden. Auch bei der Autoumrüstung wurde ihm eine «Luxusvariante» angeboten, die er ablehnte, da er sie gar nicht benötigte.

Aufgrund einer von der IV bezahlten Umschulung konnte sich Gerber schliesslich auch beruflich als Projektmanager wieder erfolgreich eingliedern. Immerhin ist die Weltwoche so ehrlich, auch zu schreiben, dass die IV infolgedessen entschied, dass Mirosch Gerber zu hundert Prozent arbeitsfähig sei. Von einem im Lead erwähnten «Verzicht auf die IV-Rente» kann also keine Rede sein, was Autor Baur aber nicht davon abhält, zu betonen, wie finanziell benachteiligt arbeitende Behinderte wären und dass es für sie viel lukrativer wäre NICHT zu arbeiten. Das trifft in Einzelfällen möglicherweise zu, lässt sich aber nicht einfach verallgemeinern – zudem wird auch das Bild vermittelt, die Betroffenen hätten die Wahl, nicht zu arbeiten (obwohl sie könnten), täten es also bloss aufgrund ihrer hohen ethischen Ansprüche und dem Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Versichertengemeinschaft.

Ja, so klingt das in diesem Artikel, weil Baur es ganz bewusst so darstellt und falls man den tieferen Sinn der beiden Artikel bisher noch nicht verstanden hatte, wird Baur noch deutlicher: «Es ist eine verkehrte Welt: Die körperlich handicapierten, für die die IV einst geschaffen wurde, stellen heute eine kleine Minderheit der Nutzniesser – während die Leiden des durchschnittlichen modernen IV-Rentners für den Laien kaum noch erkennbar sind».

Ja, wir wünschen uns auch alle die gute alte Zeit zurück, als man Körperbehinderte noch «Krüppel» nannte und sie vor der Öffentlichkeit versteckte, statt sie in den Nationalrat zu wählen. Als es noch keine Polioimpfung gab und kein Paraplegikerzentrum mit ausgezeichneter Reha und man psychisch Kranke einfach in Armenhäuser steckte. Das waren wahrhaft zauberhafte Zeiten. Da war die Welt noch in Ordnung. So muss es unbedingt wieder werden. Ist übrigens auch echt super, dass die Weltwoche seit 10 Jahren so tolle Artikel über psychisch Kranke schreibt. Das positive Image, das da vermittelt wird, hilft denen nämlich auch richtig gut bei der beruflichen Integration.

Disclaimer: Ich möchte in keinster Weise die enorme Leistung von Mirosch Gerber nach einem so schweren Unfall wieder sein komplettes Leben neu erlernen müssen, herabmindern. Ebensowenig möchte ich den Eindruck erwecken, dass die Rückkehr in die Arbeitswelt mit den noch verbleibenden Unfallfolgen einfach «ein Pappenstiel» wäre. Das ist es ganz sicher nicht und das alles verdient sehr grossen Respekt. Mir geht es einzig um die unterschiedlichen Darstellungen, und welcher Stilmittel sich die Weltwoche dafür in diesen beiden Artikeln bedient.

Nachtrag: Mirosch Gerber hat mich in den Kommentaren darauf aufmerksam gemacht, dass er durchaus eine IV-Rente beantragen und mit hoher Sicherheit auch erhalten würde.

Misstrauen schüren – und vor den Folgen die Augen verschliessen

Der Journalist Alex Reichmuth geht in der aktuellen Weltwoche der Frage nach, warum immer weniger Mediziner Hausärzte werden möchten. Ein Zitat aus dem Artikel «Vierzehn Stunden in der Praxis» (Nicht online):
«Der Satz kommt überraschend: «Ich bin an der Grenze zum Burnout.» Er arbeite «wahnsinnig viel» und sei darum gelegentlich gereizt und unfreundlich, sagt Kinderarzt Stephan Rupp.»

Und nocheinmal Stephan Rupp: «Es sei aber nicht nur die ständige Überlastung, die ihm die Freude an seinem Beruf trübe, sondern auch der immer schwierigere Umgang mit Ämtern und Behörden. «Man steht als Hausarzt quasi immer unter Verdacht», ärgert sich Rupp. Seitens der Invalidenversicherung zum Beispiel würde er zunehmend als «inkompetent» erachtet. Seine Diagnosen würden angezweifelt, seine Fähigkeiten in Frage gestellt.»

Blenden wir einmal acht Jahre zurück. Im Sommer 2003 lancierte die SVP unter Federführung von Christoph Blocher den Begriff des «Scheininvaliden». Die Weltwoche berichtete daraufhin regelmässig über die «Missstände» bei der Invalidenversicherung. Unter anderem wurde unter dem Titel «Gefälligkeitsgutachten» (Ausgabe 33/2003) impliziert, dass behandelnde Ärzte oft Patienten arbeitsunfähig schreiben würden, die gar nicht wirklich krank wären. Man muss dem Artikel zugute halten, dass er durchaus gewisse, sagen wir mal fragwürdige Praktiken zur Diskussion stellte. Dass eine Berentung nicht die alleinseeligmachende Lösung für jegliche gesundheitlichen oder auch sozialen Probleme darstellen kann, darüber dürfte man sich mittlerweile von rechts bis links einig sein und entsprechende Korrekturen wurden in den letzten Jahren bei der Invalidenversicherung auch vorgenommen. Das ist – das muss man auch einfach mal sagen – nicht nur schlecht.

Die Problematik liegt anderswo: Der Artikel «Gefälligkeitsgutachten» (und andere zur selben Zeit und Thematik in der Weltwoche erschienene Artikel) ist zwar im Klang noch weitaus weniger aggressiv, als was man in den Jahren darauf zu lesen und zu hören bekam, der Grundtenor jedoch war schon damals eine generelle Schuldzuweisung und Verdächtigungen gegenüber Betroffenen, deren Ärzten und Anwälten. Das sich radikal verändernde Arbeitsumfeld und die sich dadurch ergebenden zunehmenden Herausforderungen und Belastungen wurden komplett ausgeklammert  – und werden es von dieser Seite heute oft noch.
Besonders erschreckend ist es denn auch, festzustellen, wie aus damals aufgeworfenen Behauptungen mittlerweile nicht nur tausendfach verinnerlichte und verallgemeinerte Überzeugungen, sondern auch Gesetze geworden sind (Beispielsweise die generelle Verdächtigung von Menschen mit somatoformen Schmerzstörungen als «Simlanten»).
Im damaligen Weltwocheartikel wurde denn auch der Jurist Christoph Schönenberger der eine Dissertation unter dem Titel «Das Erschleichen der Lohnfortzahlung unter Berufung auf Krankheit» geschrieben hat, folgendermassen zitiert: «Letztlich bestimmt jeder selber, ob er sich bei existenten oder inexistenten gesundheitlichen Beeinträchtigungen krank oder gesund fühlt.» Wer sich die Arbeitsfähigkeit nicht zumute, argumentiert Schönenberger, könne den Arzt zu beeinflussen oder an der Nase herumzuführen versuchen. Ausserdem können die Mediziner zwar aufgrund ihrer Ausbildung gesundheitliche Beeinträchtigungen beurteilen, aber nicht abschätzen, ob und wie weit diese die Arbeitstätigkeit einschränken.»

Und da schliesst sich der Kreis und wir wären wieder beim Eingangs zitierten Arzt Stephan Rupp. Rupp entscheidet als Kinderarzt natürlich nicht über eine Arbeitsunfähigkeit seiner kleinen Patienten, aber er muss für medizinische Massnahmen, die von der Invalidenversicherung übernommen werden (wie Therapien, Spezialschuhe, Prothesen u.s.w.) Gutachten schreiben. Und auch an dieser Front tobt der Kostenkampf der Invalidenversicherung, wie dieses Beispiel von 2009 illustriert.

Man sagt natürlich nicht: Wir bezahlen dem Kind die Therapie/das Hilfsmittel nicht, man sagt: Der behandelnde Arzt hat keine Ahnung, was das Kind braucht. Oder in den Dimensionen, wo es eine allfällige Invalidität geht: Der Arzt ist parteiisch. Das muss die Medas abklären.

Wir haben bei der Invalidenversicherung mittlerweile ein System, das nur noch auf Misstrauen aufbaut, und dadurch massive Aggression und Frustration bei allen Beteiligten auslöst. Es ist fraglich, ob das nicht nur nicht im Sinne der gesundheitlich beeinträchtigten Menschen, sondern überhaupt noch im Sinne eines menschlichen Miteinanders einer Gesellschaft ist. Und es liegt schon eine gewisse Ironie darin, wenn ausgerechnet die Weltwoche, die selbst überaus aktiv an diesem Misstrauenssystem mitgearbeitet hat, nun einen Arzt zitiert, der sich – zwar selbstverständlich nicht nur, aber auch – durch genau dieses ständige Misstrauen der Invalidenversicherung in seinem Beruf zunehmend «nahe am Burnout fühlt».

Ob man die grösseren Zusammenhänge und die eigene Rolle dabei bei der Weltwoche zu erkennen vermag, wage ich mal zu bezweifeln. Sieht sich deren Herausgeber Roger Köppel doch vor allem als grossen Missionar, dessen heilige Aufgabe darin liegt «Missstände aufzudecken». Dass man die Verantwortung für die Folgen der eigenen Hetze dann aber entrüstet von sich weist, hat er diesen Sommer auch mit seiner Haltung bezüglich den Attentaten von Norwegen exemplarisch aufgezeigt.

Diffuse Wahrnehmungsstörungen bei der Weltwoche

Soll man die Weltwoche ignorieren? «Ja». Hatte ich eigentlich beschlossen. Dann hat mich neulich jemand auf den Artikel «Wie im Selbstbedienungsladen» aufmerksam gemacht und ob ich nicht etwas darüber schreiben…? Hm. Die Weltwoche. Schon wieder. Fällt denen nix Neues ein, um ihr Blatt zu füllen? Alex Baur. Der mal wieder nach seinen ganz eigenen Regeln die folgende Tabelle interpretiert hat (aus der BSV-Studie «Migrantinnen und Migranten in der Invalidenversicherung – Soziale Unterschichtung, gesundheitliche Lage und Invalidisierungsrisiko» Guggisberg et al. 2010):

Anteil Renten am Total der laufenden Renten aufgrund psychischer Krankheiten und Krankheiten der Knochen und Bewegungsorgane nach Staatszugehörigkeit:

Sieht irgendjemand in obiger Tabelle das Wort «Nicht objektivierbar?» Ich nicht. Aber Herr Baur offenbar schon. (Dinge sehen, die nicht da sind – das ist aus gesundheitlicher Sicht betrachtet aber gar kein gutes Zeichen, Herr Baur…)

Baur behauptet nämlich (in der Weltwoche 25/10) – konkret bezugnehmend auf obige Tabelle – 80 Prozent der IV-Rentner aus der Türkei litten an angeblichen seelischen Beschwerden oder an körperlichen Schmerzen, die sich nicht objektivieren lassen» Auch bei den Schweizern, so liest Baur aus der obigen Tabelle heraus, sollen 55% der IV-Bezüger ihre Rente angeblich aufgrund «diffuser» Beschwerden erhalten.

Was Baur «entgangen» ist: die Tabelle zeigt den Anteil aller* Krankheiten der Kategorien Knochen/Bewegungsorgane/Psychische am Gesamtrentenbestand. Baur stellt damit alle Menschen mit körperlichen Krankheiten an Knochen und Bewegungsorganen und schweren psychische Erkrankungen wie Schizophrenien samt und sonders einfach mal pauschal in die Simulanten- ecke.

Und wie schreibt Baur noch dazu: «Leider hat sich anscheinend niemand dazu überwinden können, die Studie zu lesen. Tatsächlich ist die Lektüre des achtzig Seiten dicken Dokumentes in schwerverständlichem Sozialarbeiter-Kauder-welsch eine Zumutung. Nimmt man sich jedoch die Mühe, die harten Fakten aus den gestelzten Formulierungen und gewundenen Relativierungen heraus-zuschälen, öffnen sich Abgründe.»

Ja, allerdings eröffnen sich da Abgründe – speziell im Hinblick auf die «Fakten» die der Weltwochejournalist da «herausgeschält» haben will. Wenn man die Studie nicht versteht, hält man sich eben einfach an die schönen Bildchen mit den Tabellen – nur sollte man dann zumindest noch korrekt interpretieren können, was die Tabellen eigentlich aussagen.

Nach dem letzten Diffamierungsversuch rechtfertigte Baur hier im Blog seine inkorrekte Darstellung des Migrantenanteils bei der Invalidenversicherung (in der Weltwoche 22/10) damit, dass «der Satz ursprünglich anders formuliert war, dann aber beim redigieren verkürzt worden wäre». Und was ist wohl diesmal – selbstverständlich unabsichtlich – schiefgegangen?

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*Die Invalidenversicherung teilt die sogenannten Gebrechensarten folgendermassen ein:

  • Geburtsgebrechen
  • Psychische Krankheiten
  • Nervensystem
  • Knochen und Bewegungsorgane
  • andere Krankheiten
  • Unfall

Alle Zusammen = Gesamtbestand der Renten

Und entgegen der Weltwoche-Propaganda werden Renten nicht einfach so «verteilt» sondern haben sich nach dem Gesetz zu richten, dass da heisst: Art. 7 Abs. 2 ATSG: «Für die Beurteilung des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit sind ausschliesslich die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist».
Passend zum Thema: Plündern Ausländer die IV? – reoladed

Nachtrag 9. Juli 2010: und wenn das Vorsorgeforum solche Wewo-Artikel in Twitter mit den Worten: «Zum Glück gibt es die Weltwoche. Zur IV und der kürzlichen Studie bringt sie ein paar bemerkenswerte Überlegungen» anpreist und grosszügig Auszüge aus ebendiesen Artikel 1:1 kritik- und kommentarlos in den Blog übernimmt – dann wird auch klar, in wessen Interesse es liegt, dass möglichst viele IV-Bezüger des angeblich «unrechtmässigen» Bezugs verdächtigt werden. Mitglieder des Vorstands des Vorsorgeforums sind: Verwaltungsräte von Krankenkassen, FDP-ler, ehemaliger Vizedirektor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands und so weiter…)

Plündern/Ausländer/Sozialwerke/?

Plündern/Ausländer/Sozialwerke – soweit die Zutaten, nun einmal kräftig schütteln, eine alte schon mehrfach aufgewärmte «Enthüllungsstory» sorgfältig dazugeben und mit etwas Tagesaktualität (Aussschaffungsinitiative) garnieren – et Voilà: fertig ist der obligate «Alex-Ausländer plündern unsere Sozialwerke-Baur-Weltwoche-Artikel.

Weil jahrelange pavlovsche Konditionierung weit über die bezahlende Weltwocheleserschaft hinaus bei Erwähnung des Dreiklangs Ausländer/Plündern/Sozialwerke (kein h-moll, sondern etwas höchst kakophonisches) bei vielen Lesern sofortigen Speichelfluss sofortiges Anklicken des betreffenden Artikels bewirkt, hat man ebendiesen (Ökonomie verpflichtet) mittlerweile nur noch für Abonnenten zugänglich geschaltet. Das ist mal eine höchst erfreuliche Nachricht. Propagandamaterial für Nachwuchsköppels wird nicht mehr frei Haus geliefert, sondern nur noch gegen Bezahlung. Das dürfte der grossflächigen Verbreitung desselben etwas abträglich sein.

Wer also wissen will, dass Alex Baur in der neusten Ausgabe behauptet, dass gemäss Recherchen der Weltwoche angeblich 80% der Sozialhilfe- und IV-Bezüger einen Migrationshintergrund hätten, muss/darf/kann dafür die Weltwoche abonnieren oder die neueste Ausgabe am Kiosk kaufen. Oder es bleiben lassen (Empfehlung des Hauses).

Ich weiss nicht, ob Herr Baur eine Mischrechnung macht und IV und Sozial-hilfebezüger in einen Topf wirft – aber nun gut. Schauen wir uns mal die Fakten an, die die IV-Bezüger betreffen. Die IV-Statisktik von 2009 sagt: 193’000 Schweizer beziehen eine IV-Rente und 91’000 Ausländer.

Dann sagt das BFS, dass von den 30% Menschen mit Migrationshintergrund in der Schweiz ein Drittel einen Schweizer Pass besitzen.

Quelle: bfs

Also 10 % der Gesamtbevölkerung hat einen Schweizerpass und Migrations-hintergrund – Das sind 651’000 Personen. Das ist die Gruppe, auf die Herr Baur hinauswill (denn die Ausländer ohne Schweizerpass sind in der IV-Statistik ja bereits als Ausländer aufgeführt). Diese Personengruppe bezieht nach seiner Aussage angeblich 136’000 Renten (80% von der gesamten Anzahl an IV-Be-zügern (284’000) ergeben 227’200 IV-Bezüger mit angeblichem Migrations-hintergrund – davon abgezogen werden die Ausländer mit ausländischem Pass).

Da bleiben für die Schweizer noch gerade mal 56’800 Renten übrig. Ein echt gesundes Volk diese Ur-Schweizer. Das macht bestimmt die gute Bergluft, die sie seit Generationen einatmen. Die verhindert auch Geburtsgebrechen und Unfälle – und Krankheiten natürlich erst recht.

Falls Sie also mehr als fünf Menschen mit Migrationshintergrund und Schweizer Pass kennen und keiner von denen eine IV bezieht, legen sie doch einem von Fünf nahe, sich ganz schnell um eine IV zu bemühen. Wir wollen doch nicht behaupten müssen, dass die Weltwoche lügt.